Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rücktritt kinderwagenkauf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: rücktritt kinderwagenkauf

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo habe einen kinderwagen bestellt. aber nun einen geschenkt bekommen so das ich den bestellten nicht mehr brauche. die bestellung ist schon länger als zwei wochen her und der wagen noch nicht geliefert . kann ich vom vertrag zurücktreten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, haben Sie ihn im Internet, Katalog etc bestellt? ->JA Haben Sie im Laden bestellt? -> NEIN Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Der Kaufvertrag wird normalerweise erst wirksam,wenn die 14 tägige Rückgabefrist verstrichen ist. Ich hab zB einen Kindersitz bestellt.Erst hieß es 2 Wochen Lieferzeit aus denen wurden dann 2 Monate.Hatte in der Zwischenzeit wo anders einen gekauft. Als der andere Kindersitz dann geliefert wurde,hab ich ihn zurückgeschickt.War kein Problem.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hast du den kinderwagen im internet gekauft/bestellt? bei telefon/inetgeschäften hast du ein 14tägiges rücktrittsrecht, sonst nicht. die butter aus dem supermarkt kann man auch nicht nach 14 tagen zurückbringen. pacta sunt servanda. wenn es schon länger als 14 tage her ist, dann kannst du nur auf kulanz hoffen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ja ich habe ihn online gekauft. aber im widerruffsrecht steht ja erst ab erhalt der ware. und die soll erst in der kw 36 kommen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

na wenn dir vertraglich ein widerrufsrecht zugesichert worden ist, dann kannst du das auch tun!


EwaK

Beitrag melden

Hallo, ich habe vor kurzem selber diese Frage hier in forum gestellt. Wenn Du den Wagen im Internet bestellt hast, kannst Du versuchen die Bestellung noch zu stornieren. Widerruf hast Du in diesem Fall auf jeden Fall. Je nach Versandhaus/Online-shop ist eine Stornierung kein Problem, damit der Wagen nicht versendet wird. Fall ja, hast Du noch die Möglichkeit die Annahme zu verweigern, so dass Du ihn nicht selber zu Post bringen musst. In manchen Shops bietet man aber auch eine kostenlose Anholung an. Aber kaufen musst Du ihn auf keinen Fall, Im Internet bestellt man grundsätzlich auf "Probe", Du hast die Ware ja noch nicht live gesehen. Schöne Grüße, Ewa


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, wir hatten uns im Oktober entschlossen das Haus von meiner im Mai verstorbenen Schwiegermutter zu verkaufen. Mein Mann wollte es, aus persönlichen Gründen, nicht haben und mein Schwager hat schon ein Eigenheim. Nun ist es aber so das ich Anfang Dezember ungeplant schwanger geworden bin und es in der Wohnung, wo wir jetzt wohnen auch mit Ausb ...

Also wenn wir ausm Vertrag zurücktreten, weil wir Haus nun doch selbst brauchen ?? LG kaba

Wir haben unsere Tochter zu ihrem ersten Geburtstag in der Kinderkrippe angemeldet. Nachdem wir den Vertrag abgeschickt hatten, hat sich bei uns die familiäre Situation dahingehend geändert, dass wir den Krippenplatz nicht mehr brauchen werden. Wir sind also 10 Tage später schriftlich wieder vom Vertrag zurückgetreten. Dies akzeptiert der Betreiber ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im ersten Jahr einer dreijährigen Elternzeit und gehe seit einigen Wochen einer Teilzeitbeschäftigung bei meinem Arbeitgeber nach. Der AG und ich hatten eine Zusatzvereinbarung über Teilzeit während der gesamten dreijährigen Elternzeit getroffen. Genannt sind darin die Anzahl der Wochenstunden und ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ab September, in den letzten 6 Monaten meiner Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten. Sollte uns die neue Situation wider Erwarten überfordern, wie schnell darf ich diese Tätigkeit wieder aufgeben und die Elternzeit quasi wie gehabt fortsetzen? Ist es möglich / ratsam hier eine Vereinbarung mit dem AG zu treffe ...

Hallo Frau Bader, ich habe im Mai diesen Jahres mit meinem Mann in einem Babyfachmarkt einen Kinderwagen auf Anzahlung ( 130 € ) gekauft. Bei Abholung sollen wir denn den Rest Betrag bezahlen. Jetzt haben wir aber festgestellt das wir ein Geschwisterwagen brauchen, können wir noch irgendwie vom Kaufvertrag zurücktreten ? mfg

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld für 12 Monate. Mein Mann würde den 13. und 14. Lebensmonat in Elternzeit gehen und unseren Sohn betreuen. Nun wird der Wiedereinstieg in meinen Job sich vermutlich doch nach hinten schieben und ich würde bis zum Kitabeginn im August nächstes Jahr Zuhause bleiben. Mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort (siehe unten). Eine Rückfrage noch. Wenn ich mich doch gegen die Teilzeit in Elternzeit entscheide, diese aber schon eingereicht habe, muss ich laut Ihnen kündigen. Kann ich lediglich die Teilzeit kündigen? Oder meinen Sie, dass ich meinen normalen Job damit kündigen müsste?? Verliere ich ...

Hallo, ich weiß nicht, ob ich diese Frage hier stellen darf... Mein Exmann zahlt nachehelichen Unterhalt an mich, der seinerzeit außergerichtlich von seinem Anwalt festgelegt wurde und ich habe zugestimmt. Die Anlage U habe ich bisher immer unterschrieben, seine Freistellungserklärung für die Zahlung des Nacheilsausgleichs liegt mir vor. Vor e ...

Sehr geehrte Frau Bader, unserer Tochter wurde als Entbindungstermin der 14. April 2022 genannt. Sie lebt in keiner Partnerschaft und wird ihr Kind alleine erziehen. Sie hat uns als zukünftige Großeltern und einzige nahe Verwandte um Beistand rund um den Geburtstermin gebeten. Als reiselustige Senioren hatten wir bereits Anfang März 21 eine Rei ...