Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Ab 4.4.2020 habe ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1. Ende Juni beginnt erst mein Mutterschutz. Ich weiß nicht mehr weiter :( zu meinem Mann Familien versichern geht nicht da er privat ist. Hartz 4 bekomme ich auch nicht da er 2200 Euro verdient. Wir erwarten Zwillinge. Ist es so das wenn von April bis Mutterschutz eine Lücke in der Krankenversicherung entsteht ich dann wenn ich elterngeld bekomme trotzdem die kranken Beiträge weiterhin selbst zahlen muss? Auch als arbeitsloser ohne ALG 1 Anspruch darf ich 3 Jahre bei meinen Kindern daheim bleiben oder? Bzw habe ich trotzdem Anspruch auf elterngeld und Mutterschaftsgeld? Bin jetzt richtig ängstlich und das sollte ich eig vermeiden da ich bereits eine fehlgeburt hate


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist zeitlich alles unglücklich. Sie müssen sich selber versichern u auch in der Zeit, wo Sie mit den Kindern zu Hause bleiben, selber zahlen - Sie können solange zu Hause bleiben, wie sie wollen. MG bekommen Sie nur die Einmalzahlung unter www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das du dann in der Elternzeit dich selbst versichern musst


ALF0709

Beitrag melden

Dein Mann muss für dich aufkommen und auch deine Krankenversicherung bezahlen. Natürlich kannst du als Hausfrau und Mutter 3 Jahre zu Hause bleiben wenn das finanziell geht. Elternzeit hast du nicht da kein AG vorhanden. Wenn du Elterngeld beziehst bist du darüber versichert. Mutterschaftsgeld bekommst du nicht. Auch nicht von der kk. Elterngeld ab Geburt


Mutti69

Beitrag melden

1. Du musst dich dann selber versichern, das stimmt. 2. Wenn du arbeitslos bist und keinen Anspruch (mehr) auf ALG 1 hast und auch keinen Anspruch auf ALG 2 = Hartz 4 (weil dein Mann in der Bedarfsgemeinschaft zu viel verdient), dann ist es doch unerheblich, ob du 3 Jahre zu Hause bleiben willst, das liegt ja nur an dir und deinem Mann, ob ihr euch das finanziell leisten könnt. Habe ich etwas falsch verstanden? Oder rutscht du mit Kind über die Grenze? Unabhängig davon heißt es in den Regularien: Einer Mutter mit einem Kind unter 3 Jahren, ist es *in der Regel* nicht zumutbar arbeiten zu gehen. Die besonderen Verhältnisse in der Familie sind dabei aber zu berücksichtigen (z.B. die noch recht junge Oma des Kindes wohnt im Haushalt oder der Ehemann hat auch keinen Job und du bist höher qualifiziert und besser vermittelbar -> ergo, die liebevolle, verlässliche Betreuung ist gewährleistet). Hab ich aber nicht erlebt, dass das umgesetzt wird.


cube

Beitrag melden

Während des EG-Bezuges bist du krankenversichert. In den Zeiten, die du nicht EG beziehst, musst du dich dann selbst versichern. Elternzeit hast du nicht, da kein Arbeitgeber vorhanden. Du bist dann also Hausfrau mit EG-Bezug. Dein Mann ist in erster Linie jetzt dafür verantwortlich, die finanziell mit zu unterstützen. Auch, was die 3 Jahre zu Hause bleiben betrifft. Anspruch haben heißt nicht, das es auch automatisch von der Allgemeinheit bezahlt wird. Wenn ihr euch das also leisten könnt, gut. Wenn nicht, kannst du natürlich versuchen, nach dem EG zu Hause zu bleiben und Sozialgelder zu beantragen. Ob diese aber auch bewilligt werden ... Denn gleichzeitig hast du zB einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ. ALG 2 ist eigentlich für Menschen gedacht, die unverschuldet in eine Notlage geraten. Wenn du diese Notlage aber selbst herbeiführst indem du zB trotz Betreuungsanspruch und der Möglichkeit, einen Betreuungsplatz zu bekommen, nicht arbeiten gehen willst, hast du nicht automatisch Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben.Das Vorhaben könnte in die Hose gehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein ich will generell nicht unbedingt 3 Jahre zu Hause bleiben aber wir ziehen um und ich habe niemanden als Hilfe und wir bekommen Zwillinge. So einfach ist es dann nun auch wieder nicht. Mutterschaft Geld bekomme ich laut krankenkasse schon.


Felica

Beitrag melden

Kein Mutterschaftsgeld, ausser der Einmalzahlung über die Knappschaft. Für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld muss man selbst gesetzliches Pflichgmitglied sein, also Anspruch auf ALG1 haben oder Arbeitnehmerin. Fällt beides flach. EG ja, dürfte aber wohl Mindestsatz werden da ALG1 mit 0 € gewertet wird. Plus Mehlingszuschlag wegen Zwillinge. Ich gehe davon aus du warst nicht nur ein paar Monate arbeitslos sondern 1 Jahr Plus. Elternzeit kein Anspruch, da kein AG. Wohl aber die 3 Jahre pro Kind Anrechnung bei der Rente, ausser ihr überträgt Teile davon auf den Vater. Krankenversicherung wenn du dich selbst gesetzlich versichern musst, dann ist sie nicht beitragsfrei während des Elterngeldbezuges. Wäre also angeraten noch dringend einen Job zu finden, falls irgendwie möglich. Egal was.


misses-cat

Beitrag melden

Wenn sie vor der Geburt freiwillig versichert war, und sei es nur einen Monat, muss sie die Kosten selber tragen während des Elterngeldbezug. Selber erlebt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn man vor der Geburt sich selber versichern muss, dann ist man während des EG Bezuges nicht beitragsfrei versichert. Elterngeld wird ja auch nicht rauschend hoch, wenn alg1 im Bemessungszeitraum liegt


cube

Beitrag melden

Ich habe nur gelesen, dass ihr Mann privat versichert ist - sie aber offenbar gesetzlich. Soweit ich weiß, wird sie dann während des EG-Bezuges auch weiterhin gesetzlich versichert sein. Erst danach, als nur Hausfrau ohne EG, müsste sie sich selbst versichern, da sie eben nicht über ihren Mann versichert werden kann. "Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt: Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert."


cube

Beitrag melden

Ahh, du meinst, weil ALG 1 ja nun ausläuft und ALG 2 wegen Gehalt Mann nicht möglich ist. Ok, stimmt. Sorry.


Felica

Beitrag melden

Genau, sie fällt komplett durch das Raster. Einzige Chance wäre noch schnell Arbeit zu finden.


KielSprotte

Beitrag melden

Also: Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung - da du keinen Lohnausfall hast, hast du meiner Meinung nach auch keinen Anspruch auf das Geld. Ab dem 04.04. mußt du dich entweder freiwillig bei deiner jetzigen Krankenkasse versichern , die Beiträge mußt du dann auch während des Bezuges von EG weiter zahlen, oder du gehst zu deinem Mann in die Private - ebenfalls als Selbstzahler. Wobei mir eine private Krankenversicherung bei 2.200,-- Euro sehr merkwürdig erscheint, da weit weg von der Grenze...? Die Zwillinge müssen zwangsläufig bei deinem Mann privat versichert werden, da kommen dann ebenfalls einige Kosten auf euch zu. Zuhause bleiben kannst du solange du willst bzw. ihr es euch leisten könnt, denn da du keinen AG hast, mußt du keine zeiltichen Grenzen beachten. EG ja, aber wahrscheinlich nur der Mindestsatz - da sind vermutlich kaum die Kosten für die Krankenkasse für dich und die Kinder gedeckt. Wäre schlauer gewesen, zu Beginn der Schwangerschaft irgendeine Arbeit anzunehmen, dann würdet ihr jetzt deutlich besser dastehen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Genau Anspruch endet im April Mutterschutz erst im Juni Mann privat daher geht nicht Familienversicherung Kein Anspruch auf hartz4 Selbst freiwillig versichert vor Geburt damit weiter selber bezahlen der KV während Elterngeld Bezug


Port

Beitrag melden

Wer sagt denn, dass kein ALG 2 möglich ist? Der Mann hat Freibeträge und muss von seinem Gehalt noch seine Krankenversicherung bezahlen. Je nach Miethöhe könnte da tatsächlich etwas gehen. Und damit wäre die Krankenversicherung auch geklärt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe Arbeit gesucht aber ich hatte Fehlgeburten vorher und war auch lange immer wieder krank und jetzt hab ich eine enorme Risiko Ss. Und nein ich bin nicht länger als 1 Jahr arbeitslos. Also ist nicht so dass ich nicht arbeiten wollte. Ich bespreche es mit der krankenkasse


lilly1211

Beitrag melden

Dann verhalte dich doch bitte taktisch klüger! Melde dich jetzt ab vom ALG1, zahle deinen freiwilligen Beitrag und siehe in Gottes Namen zu dass du im Mutterschutz und zur Geburt wieder pflichtversichert bist über das ALG1. So schwer kann das doch nicht sein.


Felica

Beitrag melden

Das ist eine super Idee. Den wenn sie zum Mutterschutz ALG1 bekommt, wäre sie versichert, und hätte Anspruch aus ALG1. Wäre jetzt 1 Monat den man selbst zahlen muss. Wenn das geht würde ich auch dazu raten. In die Richtung würde ich mich mal, verbindlich, schlau machen.


QueenMum

Beitrag melden

Jetzt mal anders gefragt, wenn dein Mann so wenig verdient, warum wechselt er nicht in die gesetzliche, dann wärst du direkt in der Familienversicherung und zudem eure Kinder auch. Würde mir das mal ausrechnen lassen.


Felica

Beitrag melden

Ich vermute mal stark der Mann ist selbstständig. Nur das macht Sinn.


cube

Beitrag melden

Aber wie sieht es dann aus mit der Aussage der AP, das das ALG 1 auflaufen würde? Heißt für mich: die Bezugsmonate sind aufgebraucht.


Port

Beitrag melden

Wohngeld ist ebenso eine Option, wenn ALG 2 nicht greift.


lilly1211

Beitrag melden

Sie schreibt doch ab April. Also ist es noch möglich sich was aufzusparen für vor dem Mutterschutz wenn sie jetzt verzichtet. Kann ja sagen sie verreist 8 Wochen oder so...soll sich halt beraten lassen. Die Lücke direkt vor dem Mutterschutz zu haben halte ich für die teuerste Lösung weil sie dann auf 2 Jahre beitragsfrei kk verzichtet.


cube

Beitrag melden

Ok. Stimmt. Wird aber viel Papierkram. Nicht das abmelden - aber das wieder anmelden. Mal interessehalber: macht das Arbeitsamt das denn wirklich so mit? "Ich will Urlaub machen und melde mich jetzt erst mal ab" - aber Wochen später steh ich wieder auf der Matte und suche neu? Habe ich dann wirklich meiner Pflicht, mich um Arbeit zu bemühen genüge getan?


lilly1211

Beitrag melden

Keine Ahnung. Ich würde es probieren statt Panik zu schieben. Man MUSS sich doch sogar abmelden wenn man weg fährt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im Juni 2020 bin ich arbeitslos geworden. Daraufhin habe ich mit arbeitslos gemeldet aber den Anspruch auf ALG 1 nie geltend gemacht, da wir ins Ausland verzogen sind. Nun werden wir nach Deutschland zurückkehren und ich kann meinen ALG 1 Anspruch noch geltend machen. Meine Tochter ist 1 Jahr alt, ich habe keinen Kita Platz ...

Guten Tag, mich beschäftigt aktuell die Frage wie es mit dem Anspruch meines Großen (4 Jahre) auf die Ganztagsbetreuung in der Kita ausschaut, wenn ich mich im Mutterschutz befinde? Besteht in dieser Zeit rechtlich weiterhin ein Anspruch auf die Ganztagsbetreuung? M. E. befinde ich mich in dieser Zeit in einem Beschäftigtigungsverhältnis (wie bish ...

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme ...

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...

Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...

Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht.  Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...

Hallo,  ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben.  Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...

Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf),  mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...

Liebe Frau Bader,  ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...