Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Hallo, Ab 4.4.2020 habe ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1. Ende Juni beginnt erst mein Mutterschutz. Ich weiß nicht mehr weiter :( zu meinem Mann Familien versichern geht nicht da er privat ist. Hartz 4 bekomme ich auch nicht da er 2200 Euro verdient. Wir erwarten Zwillinge. Ist es so das wenn von April bis Mutterschutz eine Lücke in der Krankenversicherung entsteht ich dann wenn ich elterngeld bekomme trotzdem die kranken Beiträge weiterhin selbst zahlen muss? Auch als arbeitsloser ohne ALG 1 Anspruch darf ich 3 Jahre bei meinen Kindern daheim bleiben oder? Bzw habe ich trotzdem Anspruch auf elterngeld und Mutterschaftsgeld? Bin jetzt richtig ängstlich und das sollte ich eig vermeiden da ich bereits eine fehlgeburt hate

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 07:21



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Hallo, das ist zeitlich alles unglücklich. Sie müssen sich selber versichern u auch in der Zeit, wo Sie mit den Kindern zu Hause bleiben, selber zahlen - Sie können solange zu Hause bleiben, wie sie wollen. MG bekommen Sie nur die Einmalzahlung unter www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2020



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das du dann in der Elternzeit dich selbst versichern musst

von misses-cat am 11.02.2020, 07:43



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Dein Mann muss für dich aufkommen und auch deine Krankenversicherung bezahlen. Natürlich kannst du als Hausfrau und Mutter 3 Jahre zu Hause bleiben wenn das finanziell geht. Elternzeit hast du nicht da kein AG vorhanden. Wenn du Elterngeld beziehst bist du darüber versichert. Mutterschaftsgeld bekommst du nicht. Auch nicht von der kk. Elterngeld ab Geburt

von ALF0709 am 11.02.2020, 07:45



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1. Du musst dich dann selber versichern, das stimmt. 2. Wenn du arbeitslos bist und keinen Anspruch (mehr) auf ALG 1 hast und auch keinen Anspruch auf ALG 2 = Hartz 4 (weil dein Mann in der Bedarfsgemeinschaft zu viel verdient), dann ist es doch unerheblich, ob du 3 Jahre zu Hause bleiben willst, das liegt ja nur an dir und deinem Mann, ob ihr euch das finanziell leisten könnt. Habe ich etwas falsch verstanden? Oder rutscht du mit Kind über die Grenze? Unabhängig davon heißt es in den Regularien: Einer Mutter mit einem Kind unter 3 Jahren, ist es *in der Regel* nicht zumutbar arbeiten zu gehen. Die besonderen Verhältnisse in der Familie sind dabei aber zu berücksichtigen (z.B. die noch recht junge Oma des Kindes wohnt im Haushalt oder der Ehemann hat auch keinen Job und du bist höher qualifiziert und besser vermittelbar -> ergo, die liebevolle, verlässliche Betreuung ist gewährleistet). Hab ich aber nicht erlebt, dass das umgesetzt wird.

von Mutti69 am 11.02.2020, 07:56



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Während des EG-Bezuges bist du krankenversichert. In den Zeiten, die du nicht EG beziehst, musst du dich dann selbst versichern. Elternzeit hast du nicht, da kein Arbeitgeber vorhanden. Du bist dann also Hausfrau mit EG-Bezug. Dein Mann ist in erster Linie jetzt dafür verantwortlich, die finanziell mit zu unterstützen. Auch, was die 3 Jahre zu Hause bleiben betrifft. Anspruch haben heißt nicht, das es auch automatisch von der Allgemeinheit bezahlt wird. Wenn ihr euch das also leisten könnt, gut. Wenn nicht, kannst du natürlich versuchen, nach dem EG zu Hause zu bleiben und Sozialgelder zu beantragen. Ob diese aber auch bewilligt werden ... Denn gleichzeitig hast du zB einen Betreuungsanspruch ab dem 1. LJ. ALG 2 ist eigentlich für Menschen gedacht, die unverschuldet in eine Notlage geraten. Wenn du diese Notlage aber selbst herbeiführst indem du zB trotz Betreuungsanspruch und der Möglichkeit, einen Betreuungsplatz zu bekommen, nicht arbeiten gehen willst, hast du nicht automatisch Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben.Das Vorhaben könnte in die Hose gehen.

von cube am 11.02.2020, 08:00



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Nein ich will generell nicht unbedingt 3 Jahre zu Hause bleiben aber wir ziehen um und ich habe niemanden als Hilfe und wir bekommen Zwillinge. So einfach ist es dann nun auch wieder nicht. Mutterschaft Geld bekomme ich laut krankenkasse schon.

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 08:11



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Kein Mutterschaftsgeld, ausser der Einmalzahlung über die Knappschaft. Für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld muss man selbst gesetzliches Pflichgmitglied sein, also Anspruch auf ALG1 haben oder Arbeitnehmerin. Fällt beides flach. EG ja, dürfte aber wohl Mindestsatz werden da ALG1 mit 0 € gewertet wird. Plus Mehlingszuschlag wegen Zwillinge. Ich gehe davon aus du warst nicht nur ein paar Monate arbeitslos sondern 1 Jahr Plus. Elternzeit kein Anspruch, da kein AG. Wohl aber die 3 Jahre pro Kind Anrechnung bei der Rente, ausser ihr überträgt Teile davon auf den Vater. Krankenversicherung wenn du dich selbst gesetzlich versichern musst, dann ist sie nicht beitragsfrei während des Elterngeldbezuges. Wäre also angeraten noch dringend einen Job zu finden, falls irgendwie möglich. Egal was.

von Felica am 11.02.2020, 08:34



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Wenn sie vor der Geburt freiwillig versichert war, und sei es nur einen Monat, muss sie die Kosten selber tragen während des Elterngeldbezug. Selber erlebt.

von misses-cat am 11.02.2020, 08:56



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Wenn man vor der Geburt sich selber versichern muss, dann ist man während des EG Bezuges nicht beitragsfrei versichert. Elterngeld wird ja auch nicht rauschend hoch, wenn alg1 im Bemessungszeitraum liegt

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 09:01



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Ich habe nur gelesen, dass ihr Mann privat versichert ist - sie aber offenbar gesetzlich. Soweit ich weiß, wird sie dann während des EG-Bezuges auch weiterhin gesetzlich versichert sein. Erst danach, als nur Hausfrau ohne EG, müsste sie sich selbst versichern, da sie eben nicht über ihren Mann versichert werden kann. "Während Sie Elterngeld bekommen, bleiben Sie so krankenversichert wie bisher. Das heißt: Wenn Sie bisher gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert."

von cube am 11.02.2020, 09:14



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Ahh, du meinst, weil ALG 1 ja nun ausläuft und ALG 2 wegen Gehalt Mann nicht möglich ist. Ok, stimmt. Sorry.

von cube am 11.02.2020, 09:19



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Genau, sie fällt komplett durch das Raster. Einzige Chance wäre noch schnell Arbeit zu finden.

von Felica am 11.02.2020, 09:43



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Also: Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung - da du keinen Lohnausfall hast, hast du meiner Meinung nach auch keinen Anspruch auf das Geld. Ab dem 04.04. mußt du dich entweder freiwillig bei deiner jetzigen Krankenkasse versichern , die Beiträge mußt du dann auch während des Bezuges von EG weiter zahlen, oder du gehst zu deinem Mann in die Private - ebenfalls als Selbstzahler. Wobei mir eine private Krankenversicherung bei 2.200,-- Euro sehr merkwürdig erscheint, da weit weg von der Grenze...? Die Zwillinge müssen zwangsläufig bei deinem Mann privat versichert werden, da kommen dann ebenfalls einige Kosten auf euch zu. Zuhause bleiben kannst du solange du willst bzw. ihr es euch leisten könnt, denn da du keinen AG hast, mußt du keine zeiltichen Grenzen beachten. EG ja, aber wahrscheinlich nur der Mindestsatz - da sind vermutlich kaum die Kosten für die Krankenkasse für dich und die Kinder gedeckt. Wäre schlauer gewesen, zu Beginn der Schwangerschaft irgendeine Arbeit anzunehmen, dann würdet ihr jetzt deutlich besser dastehen.

von KielSprotte am 11.02.2020, 09:44



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Genau Anspruch endet im April Mutterschutz erst im Juni Mann privat daher geht nicht Familienversicherung Kein Anspruch auf hartz4 Selbst freiwillig versichert vor Geburt damit weiter selber bezahlen der KV während Elterngeld Bezug

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 09:45



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Wer sagt denn, dass kein ALG 2 möglich ist? Der Mann hat Freibeträge und muss von seinem Gehalt noch seine Krankenversicherung bezahlen. Je nach Miethöhe könnte da tatsächlich etwas gehen. Und damit wäre die Krankenversicherung auch geklärt.

von Port am 11.02.2020, 09:57



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Ich habe Arbeit gesucht aber ich hatte Fehlgeburten vorher und war auch lange immer wieder krank und jetzt hab ich eine enorme Risiko Ss. Und nein ich bin nicht länger als 1 Jahr arbeitslos. Also ist nicht so dass ich nicht arbeiten wollte. Ich bespreche es mit der krankenkasse

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 10:13



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Dann verhalte dich doch bitte taktisch klüger! Melde dich jetzt ab vom ALG1, zahle deinen freiwilligen Beitrag und siehe in Gottes Namen zu dass du im Mutterschutz und zur Geburt wieder pflichtversichert bist über das ALG1. So schwer kann das doch nicht sein.

von lilly1211 am 11.02.2020, 10:53



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Das ist eine super Idee. Den wenn sie zum Mutterschutz ALG1 bekommt, wäre sie versichert, und hätte Anspruch aus ALG1. Wäre jetzt 1 Monat den man selbst zahlen muss. Wenn das geht würde ich auch dazu raten. In die Richtung würde ich mich mal, verbindlich, schlau machen.

von Felica am 11.02.2020, 11:46



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Jetzt mal anders gefragt, wenn dein Mann so wenig verdient, warum wechselt er nicht in die gesetzliche, dann wärst du direkt in der Familienversicherung und zudem eure Kinder auch. Würde mir das mal ausrechnen lassen.

von QueenMum am 11.02.2020, 11:47



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Ich vermute mal stark der Mann ist selbstständig. Nur das macht Sinn.

von Felica am 11.02.2020, 11:59



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Aber wie sieht es dann aus mit der Aussage der AP, das das ALG 1 auflaufen würde? Heißt für mich: die Bezugsmonate sind aufgebraucht.

von cube am 11.02.2020, 12:14



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Wohngeld ist ebenso eine Option, wenn ALG 2 nicht greift.

von Port am 11.02.2020, 13:25



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Sie schreibt doch ab April. Also ist es noch möglich sich was aufzusparen für vor dem Mutterschutz wenn sie jetzt verzichtet. Kann ja sagen sie verreist 8 Wochen oder so...soll sich halt beraten lassen. Die Lücke direkt vor dem Mutterschutz zu haben halte ich für die teuerste Lösung weil sie dann auf 2 Jahre beitragsfrei kk verzichtet.

von lilly1211 am 11.02.2020, 14:42



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Ok. Stimmt. Wird aber viel Papierkram. Nicht das abmelden - aber das wieder anmelden. Mal interessehalber: macht das Arbeitsamt das denn wirklich so mit? "Ich will Urlaub machen und melde mich jetzt erst mal ab" - aber Wochen später steh ich wieder auf der Matte und suche neu? Habe ich dann wirklich meiner Pflicht, mich um Arbeit zu bemühen genüge getan?

von cube am 11.02.2020, 14:45



Antwort auf: Riesige Angst wegen Geld Anspruch :(

Keine Ahnung. Ich würde es probieren statt Panik zu schieben. Man MUSS sich doch sogar abmelden wenn man weg fährt.

von lilly1211 am 11.02.2020, 15:00



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