Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub von vor Mutterschutz - wird der auf Teilzeit umgerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub von vor Mutterschutz - wird der auf Teilzeit umgerechnet?

male2010

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Hallo Frau Bader, tut mir leid, wenn ich die selbe Frage nochmals einstelle, nur leider war die Antwort eher auf die neue Urlaubsberechnung bezogen. Bitte helfen Sie mir kurz weiter, ob Variante a oder b stimmt. Vielen lieben Dank. a) Sind 9 Arbeitstage Resturlaub vom Vorjahr aus Vollzeitvertrag automatisch auch 9 Arbeitstage frei, wenn ich künftig in Teilzeit3 Tage arbeite, also 3 Wochen? b) oder sind diese 9 Tage nur noch 2 Wochen frei, da ich obwohl ich nur 3 Tage arbeite 5 Tage frei nehmen muss? Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen nur an den Tagen frei nehmen, an denen Sie arbeiten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Bei mir wurden die Resturlaubstage aus der Vollzeitbeschäftigung gekürzt auf die neuen TZ-Arbeitstage, also Variante b. Aber scheinbar gibt es ein neues Urteil aus 2010 (EuGH) in dem entschieden wurde, dass dies nun so nicht mehr angewendet werden darf. Ich würde deinem Arbeitgeber dieses Urteil vorlegen, so dass dir die vollen 9 Tage erhalten bleiben.


Lina_100

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Das hab ich ihr auch schon mit Aktenzeichen des EuGH gesagt, aber das scheint sie nicht zu glauben :).


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