Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub nach Mutterschutz oder Elternzeit nehmen?

Frage: Resturlaub nach Mutterschutz oder Elternzeit nehmen?

PinkPanther

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit März im Beschäftigungsverbot und habe für 2012 noch meinen kompletten Urlaubsanspruch. Ich habe bisher 40 h pro Woche gearbeitet. Ende August beginnt der Mutterschutz, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 01. Oktober. Ich plane, Elternzeit für 2 Jahre zu nehmen, da ich nicht weiß, ob ich in Nürnberg einen Krippenplatz bekomme. Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen. Ich habe mich entschieden, den Resturlaub nicht auszahlen zu lassen, da dadurch zuviele Abzüge entstehen. Stattdessen würde ich den Urlaub gern nehmen, um noch ein volles Gehalt zu bekommen. Das erscheint mir finanziell die beste Lösung zu sein. Nun meine Frage: Kann ich nach dem Mutterschutz einen Monat Urlaub (zu den alten Konditionen, also 40h-Woche) nehmen und danach erst die Elternzeit beginnen, ohne daß mir dadurch Elterngeld verloren geht? Oder schließt die Elternzeit und somit die Zahlung des Elterngeldes immer unmittelbar an den Mutterschutz an? Wenn ich den Urlaub während der EZ nehme, würde das ja während der Elterngeldauszahlung verrechnet werden. Außerdem könnte ich nur max. 30 h pro Woche nehmen, der Urlaubsanspruch würde also auf eine 30 h -Woche umgerechnet werden. Oder könnte ich (falls wir einen Krippenplatz bekommen), die EZ (z.B. auf 1 Jahr) wieder verkürzen, meinen Resturlaub anschließen und dann mit einer verringerten Stundenzahl bei meinem alten AG wieder einsteigen? Darf man während der Elternzeit (wenn kein Elterngeld mehr gezahlt wird, man aber auch nicht arbeitet) überhaupt Urlaub nehmen oder käme das einer Auszahlung des Urlaubsgeldes gleich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, Sie müssen die EZ ja in den ersten 12 Mo. nehmen, wenn Sie da Urlaub nehmen, verlieren Sie etwas 2. Besser mind. 2 Jahre EZ nehmen u in der EZ TZ arbeten, denn dann haben Sie Kü-Schutz u eine Verlängerungsoption 3. Während der EZ können Sie keinen Urlaub nehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. Nein, denn der Urlaub wird auf die Elternzeit und das Urlaubsgeld aufs Elterngeld angerechnet. 2. Ja, denn die nachgeburtliche Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet, selbst wenn man zwischendrin Urlaub macht. 3. Nein, du bekämst die 40h. 4. Du kannst die Elternzeit verkürzen, wenn dein AG zustimmt. Du kannst den Urlaub aber direkt nach der EZ nehmen und mit den verringerten Stunden erst nach dem Urlaub anfangen (auch hier muss der AG zustimmen) 5. Du darfst während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, also auch Teilzeit-Urlaub machen (also max 30 Std). Im ersten Lebensjahr würde das Geld (Lohn, Urlaubsgeld) vom Elterngeld abgezogen, danach nicht mehr. Ich würde den Urlaub direkt im Anschluss an die EZ nehmen und erst danach TZ machen! Gruß Sabine


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