FrauMaus06
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin beschäftigt im öffentlichen Dienst bei der Bundesagentur. Im Mai 2016 begann mein Beschäftigungsverbot. Ich habe bis 31.10.17 Elternzeit. Vorher war ich in vollzeit beschäftigt - aufgrund meines Beschäftigungsverbotes da ich den Urlaub nicht nehmen konnte stehen mir noch 23 Tage Resturlaub zur Verfügung. Während der Elternzeit habe ich keinen neuen Urlaub erworben. Am 01.11. Starte ich teilzeit 3 Tage wöchentlich. Meine Frage - die mein Arbeitgeber mir leider nicht beantworten konnte: wenn ich nun am 01.11.17 wieder anfange kann ich den Urlaub bis 31.12.18 nehmen - soweit so gut. Wird der Urlaubsanspruch der während der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde (23 Tage) auf Teilzeit umgerechnet oder bleiben mir die vollen 23 Tage erhalten da ich diese während des Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte sodass ich davon fast 8 Wochen Urlaub machen kann - weil ich ja nur 3 tage Urlaub die Woche einreichen muss? Herzliche Grüße, FrauMaus
Bella-Italia
Hallo, der in Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaub wird auch in Vollzeitvergütung abgegolten. Wenn Sie aber an den drei Tagen voll da sind, macht es für sie ja keinen Unterschied, wenn Sie diese Tage einen vollen Tag von der Zeit davor nehmen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach den Regelungen des TVöD (Bund) bzw. der Erholungsurlaubsverordnung (für Beamte) wird der Urlaubsanspruch gekürzt, wenn in Teilzeit weniger Tage pro Woche gearbeitet wird. In der Erholungsurlaubsverordnung gibt es eine Ausnahme für den gesetzlichen Mindesturlaub, der wegen Krankheit oder Beschäftigungsverbot nicht vor der Teilzeit genommen werden konnte, dieser wird dann nicht gekürzt. Im TVöD steht keine solche Ausnahme, allerdings gilt das vermutlich analog auch für Beschäftigte. Die Elternzeit ist in dieser Ausnahme als Hinderungsgrund aber nicht erwähnt, da diese selbst gewählt ist und auch verkürzt oder unterbrochen werden könnte, um den Urlaub zu nehmen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung