Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub & Elternzeit

Frage: Resturlaub & Elternzeit

Nadi-B

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Hallo, ich bin nun in der 10. SSW und erwarte am 22.09. mein Kind. wann sollte ich spätestens meine Kollegen / Chef informieren? Ich würde gerne noch 4 Wochen abwarten bis meine nächste Ultraschalluntersuchung ist. Wie läuft das denn mit meinem Resturlaub ab? Habe noch volle 30 Tage Plane außerdem 2 Jahre zuhause zu bleiben Sollte ich den Urlaub somit komplett im nächsten halben Jahr nehmen? Muss ich dem Arbeitgeber schon die 2 Jahre mitteilen? Oder besser erst nur 1 Jahr? Kann man das zweite Jahr auch später beantragen oder wann muss ich das entscheiden? Vielen Dank für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen N


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn bei Ihrer Arbeit eine Gefahr für das Kind ausgeht, würde ich es sofort sagen, ansonsten können Sie warten. Ihnen steht Urlaub für jeden Monat zu, den Sie nicht komplett in EZ (Mutterschutz ist ohne Belang) gewesen sind. Die Erfahrung lehrt, dass man besser Urlaub aufhebt, um zB für die KIndergarteneingewöhnung welchen übtig zu haben. Liebe Grüße NB


Suomi

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Mitteilen kannst du die Schwangermacht wann Du willst, aber natürlich kann der AG sich nicht an das Mutterschutzgesetz halten, wenn er nichts von der Schwangerschaft weiß. Urlaub steht Dir zu für die Monate, die Du noch arbeitest und für die Monate in denen Du im Mutterschutz bist. Monate, die Du komplett in EZ bist, werden in der Regel durch den AG vom Urlaubsanspruch abgezogen. Du kannst den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen, wenn der AG dem zustimmt. Urlaub den Du nicht nimmst, kannst Du auch nach der EZ noch nehmen. Er verfällt nicht. Wenn du nur 1 Jahr EZ meldest und dann verlängern willst, muss der AG dem zustimmen! Mit dem ersten Antrag legst Du Dich für 2 Jahre fest. Dein AG kann das zweite Jahr also ablehnen, wenn Du es erst später beantragst


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