Pünktchen-Anton
Sehr geerhte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: bedingt durch zwei Schwangerschaften und Geburten (4/2011 + 10/2012) habe ich aus diesen Zeiten noch einen Resturlaub von 25,5 Tagen. Im Januar beginne ich Teilzeit mit 2,5 Tagen/Wo und 20Std./Wo zu wieder zu arbeiten. Der Resturlaub rührt allerdings aus meiner Tätigkeit an 4 Tagen/Woche mit 35 Wochenstunden her. Nun geht es um die Frage des Auszahlens/Teilauszahlens des Resturlaubs. Wenn ich es wie auf entsprechenden Seiten erklärt, berechne, dann bekomme ich für die gleiche Anzahl an Urlaubstagen mit dem Gehalt der 20 Stundenwoche einen deutlich geringeren Betrag/Urlaubstag heraus als bei der Berechnung mit der 35h-Woche. Wie ist das möglich? Muß der "Wert" des Urlaubstages nach dem Monatsgehalt aus der Zeit berechnet werden, in dem der Urlaub erworben wurde? Sonst verzichte ich ja nicht nur auf meine Urlausbtage, sondern auch auf einen gewissen materiellen Ausgleich. 2. Frage: Wenn der Urlaub ausgezahlt wird und dies auch expliziet auf der Gehaltsabrechnung vermerkt wird, wird dieser Betrag dann auch in die Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind einfliessen oder nur das monatliche Grundgehalt? 3.Frage: Wird ausgezahlter Urlaubsanspruch höher versteuert? Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Pünktchen-Anton
Hallo, bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist es gar nicht möglich, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Steht ausdrücklich so im BUrlG Liebe Grüsse, NB
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