Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub aus dem Geburtsjahr

Frage: Resturlaub aus dem Geburtsjahr

Katha04

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Sehr geehrte Frau Bader, war jetzt jahrelang stille Mitleserin und bräuchte ihre Hilfe. Im Jahr 2016 April kam meine Tochter zur Welt, dann 2 Jahre Elternzeit.Jetzt seit April 2018 wieder im Unternehmen 2 Tage pro Woche, vorher Vollzeit. Jetzt möchte mein Arbeitgeber, daß ich den alten Urlaub so nehme, dass ich 5 Tage, anstatt 2 nehme. Ich finde das nicht in Ordnung, er wurde doch VZ erwirtschaftet. Was ist jetzt richtig? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Urlaub in Vollzeit erwirtschaftet wurde, ist auch in Vollzeit abzugeben. Das bedeutet, dass Sie pro Woche fünf Tage nehmen müssen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Dein AG wird so argumentieren: Wenn du z.B. vor der Geburt 4 Wochen Urlaub nicht genommen hast, sind das bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage. Wenn du jetzt von diesen 20 Tagen immer nur 2 für eine Woche frei nehmen würdest, würdest du aus 4 Wochen Urlaub somit 10 Wochen Urlaub machen und das ist ja nicht Sinn der Sache. Bleibt es denn dauerhaft bei der TZ-Beschäftigung, oder arbeitest du z.B. ab April wieder VZ ?


HeyDu!

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Machst Du Teilzeit in Elternzeit oder hast Du deinen Vertrag dauerhaft geändert?


HeyDu!

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Frau Bader, ich verstehe Ihre Antwort nicht... bitte um Erklärung. Vielen Dank


Katha04

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Erstmal vielen Dank für Ihre und eure Antworten. Ich arbeite mit neuen Vertrag teilzeit 2 festgelegte Tage und es wird sich in nächster Zeit diesbezüglich keine Änderung ergeben. Ich bin jetzt auch durch die Antworten verunsichert, da mir jetzt noch eine Freundin erzählt hat, dass ihre Arbeitskollegin teilzeit zurückkommt und einen Vertrag über 6 Wochen Vollzeit bekommen hat, diese daheim ist, als Resturlaub von vor dem Baby, voll bezahlt bekommt und dann teilzeit arbeitet


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