Mmesa
Sehr geehrte Frau Bader, Als Ärztin bin ich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und statt dessen im Versorgungswerk versichert. Nun habe ich erfahren, dass ich während Mutterschutz und Elternzeit Rentenansprüche in der gesetzlichen RV erwerbe. Ich beabsichtige, nur für die 2 Monate Mutterschutz nach Geburt Elterngeld zu beantragen. Danach möchte ich das sogenannte „Still- Beschäftigungsverbot“ in Anspruch nehmen, während mein Partner bis zum 14. Lebensmonat insgesamt 5 Monate in Elternzeit sein wird. Nun meine Frage: kann ich meine RV Ansprüche auf ihn übertragen? Gibt es hier einen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren? Muss in dieser Situation sonst noch etwas beachtet werden? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, es gibt ein Formular von der Dt Rentenversicherung - Formular V0800. Da können Sie festlegen, wem die Zeiten angerechnet werden Liebe Grüße NB
cube
Ob für dich ein "Still-Beschäftigungsverbot" in Betracht kommt, entscheidest aber doch nicht du. Oder gibt es einen Grund, warum es bereits sicher ist, dass du ein BV bekommst?
Mmesa
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes kann meine Arbeitgeberin mir weder erlauben an diesem zu arbeiten noch kann sie eine nicht- gefährdende Alternative zur Verfügung stellen. Hat sie schon angekündigt. Arbeiten darf ich erst wieder wenn ich nicht mehr stille.
Ryberia_16
"Arbeiten darf ich erst wieder wenn ich nicht mehr stille." Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber weißt du denn, ob du überhaupt stillen kannst? Wenn nicht, muss du ja sofort arbeiten gehen, wenn du nicht 7 Wochen vorher die Elternzeit einreichst. Habt ihr einen Betreuungsplatz für das Kind, wenn du nicht stillen solltest und dein Mann keine Elternzeit hat? Zu den Ansprüchen, ist dein Mann denn in der gesetzlichen Rentenversicherung? Soweit ich weiß kann man Ansprüche aus Mutterschutz und Elternzeit nicht auf den Partner übertragen. Sicher bin ich mir aber jetzt nicht mehr ganz. Liebe Grüße Ryberia
Mmesa
Wenn ich nicht stillen kann, gehe ich arbeiten, und zwar Teilzeit wie mit meiner Chefin vereinbart. Voraussetzung für das BV ist ja, dass man eigentlich arbeiten will. Mein Mann hat Elternzeit, Großeltern sind da, Betreuungsplatz auch nach den 5 Monaten. Wenn alle Stricke reißen kann ich ja mit einer 7 Wochen Frist immer noch Elternzeit beantragen und so lange den Resturlaub nehmen falls nötig. Das haben wir schon alles durchdacht, danke.. war aber eigentlich alles nicht meine Frage. Es gibt einfach noch so ein paar formelle Dinge, die uns bisher keiner so richtig beantworten kann.
Strudelteigteilchen
Selbstverständlich kann man die Rentenpunkte auf den Vater übertragen lassen, wir haben das auch gemacht, da ich direkt nach dem Mutterschutz wieder gearbeitet und der Vater die Elternzeit genommen hat. Dafür reicht ein formloses Schreiben an den Rententräger, das von BEIDEN unterschrieben sein sollte und Angaben zu BEIDEN Sozialversicherungsnummern enthalten sollte. Ansonsten hilft ein Anruf bei der zuständigen Rentenkasse, die sind sehr hilfsbereit. Achtung: Man kann die Übertragung nicht rückwirkend beantragen! Und meines Wissens kann man die Kindererziehungszeiten nur ganz oder gar nicht übertragen - also entweder die ganzen anrechenbaren 3 Jahre dem Vater übertragen oder gar nichts, eine Aufteilung (zum Beispiel nach der tatsächlich genommenen Elternzeit) ist nicht möglich.
desireekk
Hallo, grundsätzlich können die Rentenpunkte der Kindererziehungszeiten übertragen werden. ich habe das bei beiden Kinder gemacht. Zu beachten ist auch, wieviel man verdient und ob man mit dem eigenen Verdienst UND dem "virtuellen Lohn" aus den KindErzZn nicht evtl. über die BBG kommt. dann wäre das "umsonst" umverteilt. Kurzes googeln brachte das hier zum Einstieg für weitere zu beachtende Aspekte: https://www.versorgungswerk-laekh.de/ihre-lebenssituation/berufstaetige-von-a-z/kindererziehungszeiten/rente-aus-kindererziehungszeiten.html?size=0 Gruss D
desireekk
Hier gefunden: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0810.pdf?__blob=publicationFile Und auch die Berücksichtigungszeiten nicht vergessen! Aber wie gesagt: schaut dass die BBG nicht überschritten wird! Gruss D
Mmesa
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Kommentare!
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