Kita25
Hallo Frau Bader ich hoffe sie können mir da weiter helfen, weiss sonst nicht an wen ich mich wenden soll. Hier eine Frage. ich habe am 14.08.2012 eine Auslandsversicherung abgeschlossen für eine USA reise. Da ich schwanger bin, war mir der Punkt; übernahme der Kosten bei Frühgeburt sehr wichtig. Habe dies auch dem Berater gesagt und extra nachgefragt, ob wenn es so eintreffen würde die Kosten übernehmen werden. Habe ihm auch gesagt, das ich mich in der Zeit in der 30ssw befunden habe (jetzt 33 ssw bleibe hier bis 36ssw). Er meine ja im Falle einer Frühgeburt werden die kosten übernommen, da es ein Notfall ist usw. Also habe ich mich drauf verlassen. Nun kommt der Schreck. Beim späterem Nachfragen wegen eines anderem Problems , vor zwei tagen (bin schon im Ausland), kam raus: wenn ich jetzt gebähren sollte, fällt es nicht unter Frühgeburt und ich müsste die Kosten selber tragen. Denn das Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Frühgeburt nur bis zur 28 ssw besteht. (Wo steht das?) und ich hätte mich ja selbst erkundigen müssen über sowas. (Für was sind dann die Berater da?). Und die raten mir eine Rückreise , wenn ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte. Also meine Frage: Entspricht dies der Wahrheit? Alsos hat mir die Versicherung, dann also in meinem Wichtigsten Punkt nicht gebracht, wenn es bis zur 28 ssw gilt und ich mich als ich diese abschloss in der 30 befand. Stimmt es dass ich mich selbs erkundigen muss was man unter Frühgeburt versteht, oder hätte es im Vertrag ausführlicher stehen müssen? Ich hoffe sie können mir helfen. Bin nämlich jetzt ganz verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll, hoffe nicht dass das Kind hier zur Welt kommt. Aber wie jede Mutter macht man sich sorgen. Mit freundlichen Grüßen Tamara Meyer
Hallo, Die WHO definiert Frühgeborene als lebend geborene Kinder vor der Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche und mit einem Geburtsgewicht über 500 Gramm. Gleichermaßen gelten alle Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 2500 Gramm als Frühgeborene. Soll er ihnen doch einmal das BGH Urteil nennen. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Was heißt "kam raus und der BGH hätte dies entschieden"? Wurde Ihnen ein Aktenzeichen und Datum genannt? Das kann nicht sein, denn alles bis zur 36.SSW gilt als Frühgeburt. Die 28. SSW war bis vor einiger Zeit die medizinisch machbare Grenze der Lebensfähigkeit. Da scheint jemand was durcheinander bekommen zu haben, haken Sie wegen des angeblichen BGH Urteils nach.
Andrea6
Eine Frühgeburt im deutschen Rechtssinn besteht bis zur abgeschlossenen 37. SSW. Warum der Berater die 28.SSW zitiert muß er schon erklären. Das nächste Problem besteht aber sicher in Deiner geplanten Rückreise nach der 36. SSW: bist Du sicher, daß Du befördert wirst? In der Regel wird von Schwangeren ein Attest darüber verlangt, daß keine Frühgeburtsbestrebeungen bestehen. Aber auch dann ist es die Entscheidung des Piloten, ob er Dich als Passagier mitnimmt....
Kita25
Hallo ich bins nochmal, danke erstmal für die Antworten. Also kam raus heißt: Ich wollte/habe mich beim Berater über die genaure Versorgung des Ungeborenes informieren. nach dem er mit der Leistungsabteilung telefoniert hat schrieb er mir, dass die Leistungsabteilung folgendes mitteilt: " eine "normale" Entbindung ist nicht versichert. Ab der 28 ssw ist nach Urteil des BGH anscheinend keine Frühgeburt und es ist mit Entbindung zu rechnen. Schwangere müssen sich hier selbst erkundigen (was ich ja habe, beim Berater) und tragen die Verantwortung. Aber Schwangerschaftprobleme (z.B. SCHw.Diabetis, Schw. Vergiftung usw. ) sind versichert. ....Sollte ich die reinen entbindungskosten nicht tragen wollen, ist aus deren seite eine Rückreise geraten." Als ich nachfragte: Kam die antwort vom Berater: Das Problem ist die Difinition einer Frühgeburt...das ist für mich nicht zu dfinieren. Die Leistungsabteilung hat mir das Urteil als Grundlage genannt. Genaures weiß der zuständige Richter, wenn es zur einer Klage kommt." Der Berater hat mir die 28ssw genannt, weil der BGH mal in einem Fall so entschieden hat. Im Vertrag steht, es wird nicht Versichert: (1.6) Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Auf-wendungen werden aber insoweit erstattet, als unvorhergesehen ärztliche Hilfe im Aufenthaltsland bei akut auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie in deren Folge bei Fehl- oder Frühgeburt oder (ein nicht rechtswidriger) Schwan-gerschaftsabbruch notwendig ist. Und ich habe extra nachgefragt, also im Falle dass es zur Frühgeburt kommt, wird bezahlt. Meinte er JA!!!!!! Die andere Frage, mit dem Rückflug ist alles abgeklärt, die Lufthansa nimmt bis zur ende der 36 ssw. schwangere mit. ich flieg grad am stichtag :-) LG
Lina_100
Ohne, dass der Berater (Agent, Vertreter oder Makler?) das BGH Urteil nennt ist das hier Rätselraten, also fordern Sie ihn auf dieses angebliche Urteil konkret zu benennen. Wenn Sie beweisen können, dass es Ihnen auf den Schutz ankam haftet der Vermittler, ist er Vertreter oder Agent der Versicherung haftet die Versicherung direkt. Aber: der BGH hat sicher nicht eine eigene Definition von Frühgeburt aufgestellt! Es ist davon auszugehen, dass hier Fehl- und Frühgeburt verwechselt werden. VG
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