Felicia12
Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte Sie bei folgender Frage kurz um Ihre Hilfe: Unser Kind kommt in drei Monaten auf die Welt. Bereits im März habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung unterzeichnet, dass von mir während meiner Elternzeit Teilzeitarbeit in Höhe von 5 Stunden geleistet wird (an einem Tag in der Woche). Kann ich diese 5 Stunden auf 0 Stunden reduzieren, d.h., ich möchte nun gerne die ganze Elternzeit zu Hause bleiben. Kann der Arbeitgeber hiergegen Einwände haben? Vielen Dank bereits im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ja, Sie können das kündigen Liebe Grüße NB
peekaboo
... vor 12 Jahren war es bei mir so, dass ich innerhalb der Elternzeit meine Beschäftigung während der Elternzeit kündigen konnte (mit Einhaltung der Kündigungsfrist). Stelle aber sicher, dass Du dies richtig formulierst, ansonsten bist Du vielleicht ganz gekündigt. Am Besten Du sprichst mal mit Deinem AG, da Dein Krümel ja noch gar nicht auf der Welt ist. LG Peeka
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