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Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit (bis 30.09.2007, mein Sohn ist derzeit 15 Monate alt) möchte die Elternzeit aber gerne verlängern, dies ist noch ein weiteres Jahr möglich. Mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Ist es sinnvoll, die Elterzeit nun für das komplette Jahr zu beanspruchen oder macht es mehr Sinn, die Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes zu begrenzen? Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Beim ersten Kind bezahlte die Krankenkasse EUR 13,00 pro Tag im Mutterschutz, der Arbeitgeber zahlte den Rest zum Nettoverdienst. Wie ist das wenn man in Elternezeit ist? Zahlt die Krankenkasse dann die EUR 13,00 oder hat man darauf keinen Anspruch? Am 30.09.2007 habe ich 1,5 Jahre Elternzeit beansprucht. Laut meinem Arbeitgeber kann ich diese jederzeit um ein Jahr verlängern (auch monatsweise möglich). Doch was ist mit dem 1/2 Jahr, das mir dann noch bis zu den mir zustehenden 3 Jahren fehlt? Mein AG meinte, das würde einfach verfallen? Kann das sein? Fragen über Fragen. Ich freue mich über ihre Antwort. Vielen Dank. Freundliche Grüße von Heike
HAllo, 1. Wenn Sie mind. 2 Jahre beantragt haben, haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr 2. Sie können pro Kind mit Zustimmung des AG ein Jahr über den 3. geb. hinaus nehmen 3. Wenn Sie in EZ sind, erhalten Sie nur den Anteil der KK, bis zu 13 €/Tag Liebe Grüsse, NB
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