Mitglied inaktiv
Wenn beispielsweise ein Frau ihr Baby kurz nach der Geburt verloren hat, dazu zwei Fehlgeburten hatte (8. und 6. SSW): Reicht das als "psychischer Grund" für ein Beschäftigungsverbot in der Folgeschwangerschaft? Hinzu kommen Symphysenschmerzen, die die Frau (17. SSW) hat. Normalerweise arbeitet sie an einem Büroarbeitsplatz, wird aber bis zum Mutteschutz ab Mai ausschließlich stehend und laufend arbeiten (lässt sich aufgrund des Projektablaufs auch nicht ändern!), wodurch die Schmerzen sich verschlimmern. Zugegebenermaßen sind die Schmerzen an der Symphyse (noch) aushaltbar, es geht also mehr um den psychischen Aspekt... Vielen Dank für ihre Antwort! Cosi
Hallo, das kann nur der behandelnde FA entscheiden. Grds. ist das schon möglich. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich war in einer ähnlichen Situation. Nach 4 FG´s endlich wieder schwanger, aber mit sehr großer Angst, dass wieder etwas passieren würde. Im Büro war wenig verständnis und der Stress für mich sehr hoch. Ich hab offen mit meinem FA darüber geredet und er hat mir ab dem 5. SS-Monat ein Beschäftigungsverbot erteilt. Begründung: Starke psychische Belastung und erneut drohende FG. (wegen ständigen Bauch- und Rückenschmerzen) Hoffe ich konnte helfen.
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