Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme mit Kinderbetreuung bei zusätzlichen Veranstaltungen (schule)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probleme mit Kinderbetreuung bei zusätzlichen Veranstaltungen (schule)

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe zwei Kinder, 4 Jahre (geht in eine Kita ganztags) und 9 Monate. Seit September 2004 arbeite ich an der Schule teilzeit, d.h. ich habe méine Arbeitstage Mo, Die und Do. Mein Mann arbeitet ebenfalls teilzeit und zwar Die, Mi und Fr, wobei er immer den ganzen Tag von 6.oo Uhr morgens bis fast 18.oo uhr abends unterwegs ist (Pendler). Da bei uns regelmäßig Konferenzen und auch für ganze Nachmittage Zeitfenster (z.B. für Besprechungen, Abteilungskonferenzen etc..) stattfinden, habe ich Probleme, meine Kinder nachmittags zu versorgen. Wir zahlen bereits im Monat 500 € für Kinderbetreuung (!) Meine Schulleiterin hat mich neulich für einen solchen Nachmittag freigestellt. Ich musste mir allerdings von meiner Abteilungsleiterin (keine Kinder) anhören, dass ich mir sowas in der freien Wirtschaft auch nicht erlauben könnte und ich mich doch besser organisieren soll (sinngemäß). Sorry, war etwas länger... Meine Frage: inwieweit bin ich verpflichtet, über normale Kindergarten- und Krabbelgruppenzeiten hinaus (bis 16.30 und 14.00 Uhr) für Betreuung zu sorgen und diese zu bezahlen? Ich denke, 500 € im Monat sind genug.... Über eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar! liebe Grüße Zora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf Ihren Vertrag an. Als Lehrer verpflichtet man sich, auch außer dem Unterricht an bestimmten Dinden (Konferenzen etc.) teilzunehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Tja es ist leider so daß Du Dich nach dem Arbeitgeber richten mußt und der Arbeitgeber sich nicht nach Dir ! Wenn Du also nachmittags keine Betrteuung hast ist das leider Dein Problem ! lG Melli


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