beatricek84
Hallo liebes Forum, ich muss mich heute erneut mit einer Frage an euch wenden: Ich hatte kürzlich meine Anmeldung der Elternzeit eingereicht (2 Jahre insgesamt, Antrag auf Teilzeit nach 1 Jahr). Hinsichtlich des Antrages auf Teilzeitbeschäftigung ist eine Bestätigung des Arbeitsgebers notwendig, die dieser aber nicht gibt. Man wolle erst mal das eine Jahr abwarten. Einen Rechtsanspruch habe ich nicht, da nicht mehr als 15 Mitarbeiter. Was nun? Von 100,00 € bzw. 150,00 € Betreuungsgeld kann auch keiner leben. Ein "Abwarten" ist mir zu unsicher. Im Fall der Fälle stehe ich letztlich ganz ohne Job da. Weiß jemand Rat? Danke im Voraus und LG XXX
Hallo, da gibt es keinen Rat. Sie haben keinen Anspruch auf eine verbindliche Antwort und auch nicht auf den TZ-Job. Etwas anderes als abwarten, bleibt Ihnen doch nicht. Oder eben parallel bei einem anderen Ag einen TZ in der EZ suchen (da muss aber der alte Arbeitgeber zustimmen). Liebe Grüße, NB
beatricek84
Möglich wäre wohl noch eine Eigenkündigung während der Elternzeit, wenn ich einen neuen AG finde und dort bleibe. Die (restliche angemeldete) Elternzeit ist ja dann für diesen nicht bindend und ich muss lediglich die arbeitsvertraglich geregelte Kündigungsfrist einhalten, richtig?
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