Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Privatinsolvenz / Elternzeit / Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Privatinsolvenz / Elternzeit / Unterhalt

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, mein Bruder ist in einer privatinsolvenz und arbeitet 20 Std in einer festen Anstellung, den Rest arbeitet er freiberuflich. Jetzt hat er ein Kind bekommen und möchte drei Jahre Elternzeit nehmen, darf er das, obwohl er in einer Privatinso steckt? Dann hat er eine Exfreundin, mit der er eine Tochter hat. Bisher hat das JA immer den Unterhalt gezahlt, da er kaum Einkünfte hat, jetzt wollen sie ihn aber vor Gericht zerren und den Unterhalt gerichtlich festsetzen. Wie soll das gehen? Er verdient 450 netto und dann mehr recht als schlecht in seiner Beratertätigkeit, wo die Kosten höher als die Einnahmen sind. Mit seiner jetzigen Frau hat er 3 Kinder, die auch unterhaltfpflichtig sind. 1. Darf er EZ nehmen, oder geht es nicht, da er eine Privatinsolvenz hat? 2. Wieviel muss er an die Ex zahlen? 3.Muss er überhaupt zahlen? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann grundsätzlich in EZ gehen, aber den Unterhalt muss er weiter zahlen wie jetzt auch Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wer Unterhaltspflichtig ist, kann nicht "einfach so" in EZ gehen und dann meinen, in dieser Zeit keinen Untzerhalt leisten zu müssen. Bei Kindesunterhalt gilt die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit", man muß also quasi alles tun um den geschuldeten MinderjährigenUnterhalt zahlen zu können. Bei uns war auch mein Mann in EZ und somit habe ICH quasi den Unterhalt für seinen großen Sohn bezahlt. Also: in EZ kann er jederzeit gehen, das steht im gesetzlich zu. Das bedeutet aber nicht, daß alle Gläubiger und Kinder auf seine Lebensgestaltung Rücksicht nehmen müssen und in dieser Zeit also auch keinen Unterhalt fordern dürfen. Privatinso: keine Ahnung... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Ok, das kann ich so weitergeben, aber normalerweise ist er ja nur freiberuflich und hat den Job extra noch angenommen, damit er etwas Geld monatlich hat. Und zur EZ würde sich ja bei ihm nix ändern. Er sagte was von der pfändungsfreien grenze und Alles was dadrüber ist, wird durch die Kinderanzahl geteilt... Wie hoch die ist, weiss ich nicht. lg


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