Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

private Krankenversicherung

Frage: private Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, ich bin privat versichert und im Juli läuft mein Erziehungsurlaub aus. Da ich danach Teilzeit arbeite, falle ich unter die Beitragsbemessungsgrundlage (lediglich auf Grund der Stundenzahl nicht wegen des Gehalts an sich). Darf ich mich weiter privat krankenversichern oder falle ich automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? Wäre nett, wenn ich eine Antwort bekäme. Vielen Dank und tschüß Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, in die gesetzl. Pflichtversicherung kommt nur, wer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, was bei einer geringfügigen Tätigkeit nicht der Fall ist. MAn kann sich also nur freiwillig versichern. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich fällst Du NUR wegen des Verdienstes unter die Jahresarbeitentgeltgrenze!? Wieviele Stunden / Woche arbeitest Du denn? Du könntest Dich theoretisch FÜR IMMER aus der gesetzl. Krankenversicherung befreien lassen... aber das ist ein Schritt der sehr gut überlegt sein will.... Désirée


Mitglied inaktiv

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Ich werde voraussichtlich ca. 18 Stunden arbeiten. D.h. wenn ich wieder 40 Stunden arbeiten würden, dann hätte sich das Problem erledigt. Bei 18 Stunden liege ich jedoch unter der Beitragsbemessungsgrundlage. Gruß Andrea


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