Frage: Prämie Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Leider muss ich sie nochmals bemühen. Sie hatten mir schon ihren Rat gegeben. Es ging um den Einbezug in das Mutterschaftsgeld von Prämie/Variablen Lohnanteil, welcher nach Betriebsergebnis, Abteilungsergebnis und persönlichen Zielen zusammensetzt. Lt. Vertrag wird dieser nicht bezahlt in Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht (Elternzeit, unbezahlter Urlaub, etc.) , in denen kein Vergütungsanspruch besteht (insbesondere wenn keine Leistung erbracht wird oder bei Krankheit) oder Freistellung. Die Auszahlung erfolgt in 3 Abschlägen und Endabrechnung. Hierzu hatten sie mir gesagt, dass das Mutterschutzgeld dem Durchschnitt der letzen drei Monate entsprechen sollte inklusive der Prämie und nicht Anspruch auf die Prämie bis Ende Mutterschutz besteht. Mein Arbeitgeber und die Krankenkasse (von der ich mir Unterstützung bzw. Aufklärung erhofft hatte) stellen sich auf den Standpunkt, dass es sich steuerrechtlich um Einmalzahlungen handelt, die nicht im Mutterschaftsgeld berücksichtigt werden. Gibt es belastbare Quellen bzw. wer kann diese mir geben (ich möchte ungern zum Anwalt, da in der unternehmergeführten Firma dies gleich als Angriff gesehen wird)? Vielen Dank nochmals Zu ihrer Frage: Hallo, ich hatte dazu gesagt, dass es nur zu berücksichtigen ist, wenn es wie Lohn ausgezahlt wird in diesem Zeitraum. Das trifft doch gerade nicht zu, oder hat sich da etwas geändert? Einmalzahlungen sind in der Tat nicht zu berücksichtigen. Liebe Grüße 1.Antwort: Es steht auf der Lohnabrechnung als Abschlagszahlung Prämie und es gibt Abzüge soweit für mich kein Unterschied zum Lohn erkennbar. 2.Wenn es eine Einmalzahlung wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wäre müsste es der Arbeitgeber wie diese anteilig bezahlen? 3. Es ist wie oben beschrieben vertraglich vereinbart und müsste doch in irgendeiner Form im Mutterschutz bezahlt werden? 4. Ein ruhenes Arbeitsverhältnis stellt Mutterschutz ja nicht da. Gilt es nach der Formulierung oben als Zeit in der kein Vergütungsanspruch besteht? Vielen Dank nochmals für ihre Mühe

von Mädele am 03.03.2016, 19:53



Antwort auf: Prämie Mutterschutz

Hallo, das ist richtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2016



Antwort auf: Prämie Mutterschutz

Ich hätte Anrecht auf diese Prämie gehabt wenn ich gearbeitet hätte, aber dies ist im Mutterschutz nicht erlaubt und daher bin ich davon ausgegangen, dass ich es bekommen muss, da mir ja nicht finanziell schlechter gehen darf, als wenn ch arbeite, richtig?

von Mädele am 03.03.2016, 19:59



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