Esther83
Liebe Frau Bader, mein Fall ist ein bisschen komplizierter und daher suche ich Ihren Rat. Ich hatte eine komplizierte Schwangerschaft mit einem BV bis zur Geburt meines ersten Kindes, welches 2 Monate zu früh geboren ist (Januar 2017). Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Zunächst habe ich 19 Monate Elternzeit angegeben (bis August 2018). Ich habe für das Erste Jahr Elterngeld erhalten, zur Zeit bekomme ich kein Geld. Leider haben wir bis dato keinen Kita Platz gefunden. Nun muss ich höchstwahrscheinlich meine Elternzeit verlängern. Wir planen ab August 2018 ein 2. Kind zu zeugen. Nun stellt sich mir die Frage wie lange ich die erste Elternzeit meines 1. Kindes verlängern soll, auf 2 oder 3 Jahre? Sollte das mit dem 2. Kind klappen, wäre es dann sinnvoller dieses innerhalb der erste Elternzeit (auf 3 Jahre verlängern) zu bekommen? Was für ein Elterngeld stünde mir dann zur Verfügung? der Mindestsatz oder auf Basis meines Vollzeit Gehaltes? Oder ist es besser noch ca. 2 -3 Monate wieder Teilzeit zu arbeiten (nur auf 2 Jahre Elternzeit verlängern) sollte ich diesmal nicht gleich wieder ein BV bekommen? Wir werden ein Haus kaufen, daher zählt jeder Cent, den wir zusätzlich bekommen. Ich hoffe ich konnte Ihnen die Sachlage verständlich erläutern. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit, das klappt nur, wenn der Arbeitgeber zustimmen. Und dann sollten Sie sich tatsächlich festlegen, wie lange Sie weitere Elternzeit nehmen wollen. Wenn Sie weiterhin mit bis zu 30 Stunden arbeiten wollen, ist es vorteilhafter, die Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern. Wenn sie Vollzeit arbeiten wollen, ist dieser praktisch nicht möglich. 2. Das EG bestimmt sich danach, was Sie in den letzten 12 Mo vor der Geburt verdienen (Monate mit MG u EG werden ausgeklammert). Liebe Grüße NB
Felica
Dann auf jeden Fall erst wieder arbeiten und dann das zweite Kind angehen. Schon wegen Hauskauf. Ihr werdet sonst eh kaum eine Kreditzusage bekommen. Verlängern kannst du nur mit Zustimmung des AG. Da du weniger wie 2 Jahre angegeben hattest. Kind 2 innerhalb der ersten EZ zu bekommen ganz blöde Idee. Weil du dann nur Mutterschaftsgeld von der KK bekommst, dein AG ist dann raus. Außer du gehst innerhalb der EZ bei ihm in TZ arbeiten. Besser laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Wenn du die EZ verlängert bekommst. Du darfst aber die die EZ vorzeitig beenden um ins BV zu gehen, weil du auch das ansprichst. Mit einem BV würde ich nicht rechnen. Das kann dir niemand sicher zusagen. Der AG ist eh verpflichtet dich notfalls umzusetzen und der Arzt darf es auch nicht einfach so. Selbst wenn die erste Schwangerschaft kompliziert war. Wenn du nicht arbeitest gibt es nur Mindestsatz EG. Mach Druck bei der Gemeinde wegen Kinderbetreuung. Weise drauf hin das deine EZ endet, die sind verpflichtet wenn Kind älter wie 1 Jahr. Ihr im gegenzug müsst aber beweisen das ihr euch auch entsprechend drum bemüht habt und nicht nur beim Wunsch-Kiga nachgefragt habt und dann noch zu spät. Platz dürft ihr dann aber auch nicht ablehnen wenn zumutbar. Kind planen und gleichzeitig Hauskauf ist mutig. Ich täte es nicht. Schon gar nicht mit einer vorherigen schweren Schwangerschaft. Dann lieber erst Kinderbetreuung, dann arbeiten, dann Hauskauf und dann den weiteren nachwuchs in Planung nehmen. Aber jeder wie er mag.
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