misses-cat
Hallo vielleicht kann mir einer helfen. Mein Sohn braucht einen neuen Ausweis und das dringend ( alten auf der Kirmes verloren und in 5 Wochen geht es nach London) , ich habe für ihn das alleinige Sorgerecht seit seiner Geburt er lebt seit dem bei mir ( wird 16 im dez ) ich habe hier schön öfter gelesen das es unter bestimmten Voraussetzungen ohne negativ Bescheinigung geht ( da warte ich wieder 3-4 Tage drauf) kann mir jemand sagen worauf ich mich beim Amt beziehen kann, das es ohne Bescheid geht? Lieben Dank
Hallo, ist ja perfekt beantwortet. Liebe Grüße NB
minnie_74
Passverwaltungsvorschrift PassVwV 6.1.3.4 "Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthalts-bestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen." Hier ist geregelt, dass sogar bei GSR der alleinerziehende Elternteil den Ausweis selbstständig beantragen darf, dann sollte es mit ASR doch ebenfalls kein Problem sein. Bei uns ist das zum Glück bekannt, so dass ich Reisepass und Personalausweis bislang ohne jede Unterschrift des Vaters für beide Kinder beantragen konnte. Viel Erfolg! LG
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