Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin alleinerziehend mit Zwillingen und befinde mich in den 4 Partnerschaftsbonusmonaten. Beide Kinder waren bisher je 2 Wochen krank. Mein Arbeitgeber hat die Krankschreibung der Kinder (als Kopie erhalten), zahlt aber keinen Lohn für Kind krank Tage. Ich muss mich an die Krankenkasse für das Kinderkrankengeld wenden.
a) habe ich nun ein Problem mit dem Elterngeld, das ich während der 4 Partnerschaftsbonusmonate von der Elterngeldstelle bekomme?
b) bemisst sich das Elterngeld anhand meines eigentlichen Gehaltes oder anhand des Kinderkrankengeldes (beträgt 90% vom Gehalt)
Vielen Dank!
von
Sophie123
am 05.10.2021, 22:56
Antwort auf:
Partnerschaftsbonus Kind krank
Hallo,
habe ich doch beantwortet. Wenn die KInderkranktage noch nicht aufgebraucht sind, muss der AG Lohn zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2021
Antwort auf:
Partnerschaftsbonus Kind krank
Die Antwort von Fr. Bader ist meines Erachtens falsch, weil der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet sondern die Krankenkasse Krankengeld bezahlt.
Mir ist schon mehrfach aufgefallen dass Fragen (insbesondere im Bereich SGB V) falsch beantwortet werden, ich finde das höchst befremdlich. Keiner weiß alles, aber dann eine falsche Auskunft zu geben halte ich für fahrlässig.
von
Tigerblume
am 06.10.2021, 15:26
Antwort auf:
Partnerschaftsbonus Kind krank
Liebe Tigerblume, sehr geehrte Frau Bader,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Frage nochmal gestellt, weil ich die Antwort nicht verstanden habe (und ebenfalls für falsch halte). Mein Arbeitgeber übernimmt keinen einzigen Kind krank Tag. Ich bin erst vor kurzem wieder in den Beruf eingestiegen. Mein AG möchte eine Kopie der Krankenscheine. Das Original soll ich an die Kasse schicken und bekomme dann 90% vom Brutto.
Deshalb meine Frage:
Mein Elterngeldplus während der Partnerschaftsbonusmonate wurde anhand meines letzten Bruttoverdienstes vor der Geburt der Kinder bemessen. Nun bekomme ich fast einen Monat nur Kinderkrankengeld, da meine Kinder schwer krank waren. Bekomme ich dann eventuell wenigstens mehr Elterngeldplus? Oder wird das nicht berücksichtigt?
Vielleicht war ja schon jemand in dieser Situation.
von
Sophie123
am 06.10.2021, 17:27