Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate bei Lehrern

Frage: Partnermonate bei Lehrern

LariFari88

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Hallo, ich befinde mich momentan in Elternzeit, mein Mann ist Lehrer und hat nach unserem Umzug derzeit nur einen befristeten Vertrag, der am 31.7. ausläuft. Er wollte eigentlich gar keine Elternzeit nehmen und dementsprechend auch kein Elterngeld beantragen, aber nun merken wir, dass wir uns diese Zeit doch nehmen möchten und er möchte daher 2 Monate Elternzeit und die 2 Partnerschaftsmonate Elterngeld beantragen. Unsere Tochter ist im Mai geboren, es bleibt also nicht viel Zeit. Am Liebsten wäre es uns, wenn er ab dem ersten Geburtstag (= 8. Mai) in Elternzeit gehen würde. Nun hat er von Kollegen gehört, dass das nicht geht, da die Elternzeit bei Lehrern 6 Wochen vor oder nach den Sommerferien enden muss. Ist dies korrekt? Wir können doch nichts für den Geburtstag unseres Kindes und es muss ja möglich sein, dass er nach mir in Elternzeit geht?? Zumal sein Vertrag ja ohnehin 1 Woche nach Beginn der Sommerferien regulär ausläuft... Vielen Dank für Ihre Nachricht im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt von den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab und kann allgemein nicht beantwortet werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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jein. hätte er VOR der geburt einen VORAUSANTRAG gestellt, welche beiden monate er nehmen möchte (ohne genaues datum, daher mit der angabe der Lebensmonate) wäre er von der Ferienregelung nicht betroffen gewesen. Da er aber erst jetzt damit kommt, dass er EZ nehmen möchte, muss er das sieben wochen vor beginn beantragen und muss die ferienregelung einhalten...es geht hier aber um drei wochen davor und danach. nicht sechs


LariFari88

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Danke für die Antwort. Weißt du zufällig, wie es mit anderen Ferien aussieht, zb Osterferien? Und darf die Elternzeit in den Ferien beginnen oder das auch nicht??


mellomania

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schick mir mal bitte pn


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