LilaLaune123
Sehr geehrte Frau Bader, bei uns im Elternbeirat wurde heute folgende Frage diskutiert: Haben Familien, die ausschließlich den (Notfall-)Kinderzuschlag erhalten einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Mittagessegebühren? Die beiden zuständigen Landratsämter haben hier verschiedene Auskünfte gegeben. In einem LRA wurde der Antrag mehrerer Familien autom. bewilligt, da der Kinderzuschlag gezahlt wird. Das andere LRA wollte umfangreiche Unterlagen zum Einkommen der Eltern um den Anspruch zu prüfen.
Hallo, das ist Sozialrecht und nicht mein Schwerpunkt. Deshalb danke ich Luvi für die Antwort. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Die Familie muss einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen. Da ist die Kostenübernahme fürs Mittagessen mit drin und noch einiges mehr. Einkomnensverhältnisse werden nicht extra abgefragt, nur ein Schreiben der Bewilligung des Kinderzuschlags muss mit. Vor kurzem wurde bei der Beantragung der But Leistungen was vereinfacht. Manche Landratsämter gehen aber nach dem alten Vorgehen vor. (starke-Familien Gesetz). LG luvi
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