Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe schon mal vor ein paar Tagen diese Anfrage betreffend etwas gefragt und möchte heute nochmals dazu schreiben. Den Großeltern wurde mehrmals vom JA gesagt, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sei. Rechte an den Kindern haben sie keine. Die Kindsmutter kümmert sich erst seit der erneuten Antragstellung des Vaters auf das alleinige Sorgerecht wieder um die Kinder. Und das nur auf Anraten der Großeltern hin, wobei sie ihre Kinder ( von den Großeltern aus) niemals alleine sehen darf. Sie will und kann die Kinder auch nicht in ihrem eigenen Haushalt aufnehmen, will aber auch nicht, dass sie beim Vater wohnen. Durch die Großeltern wird der Umgang mit dem Vater vereitelt, (aus Angst, die KInder hergeben zu müssen?)Die Kinder werden durch die Großeltern gegen den Vater manipuliert. Das grenzt an seelische Gewalt. Wie kann man das bei Gericht aber nachweisen? Die Tochter ist 14 Jahre und der Sohn 4 Jahre alt. Die Tochter sagt, sie möchte auch gerne bei den Großeltern bleiben, um in diesem Ort die Schule beenden zu können, womit der Vater auch teilweise einverstanden wäre.Sie kann aber jederzeit zum Vater wechseln. Der Sohn hingegen soll spätestens zum Jahresende, eigentlich aber sofort ( aufgrund der kindlichen Manipulation) zum Vater. Denken Sie, dass der Vater bei Gericht Recht bekommt und das alleinige Sorgerecht erhalten kann? Ich wäre für Ihre Meinung sehr dankbar. Viele Grüße Stefanie
Hallo, Sie wollen von mir eine Beratung im Einzelfall. Bitte lesen Sie die Hinweise-die darf ich nicht geben. Liebe Grüsse, NB
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