Mitglied inaktiv
Hallo ! Ja bis februar 2003 und im Oktober 2003 hatte ich ja erst entbunden dann ist es ja ok so oder ? Gruss Brit
Hallo, nein, wieso sollten Sie es zu Unrecht bekommen? Seit diesem JAhr gibt es sehr strenge Fristen mit der Meldung der Arbeitslosigkeit. Deshalb würde ich mich jetzt direkt melden, sonst haben Sie nachher Einbußen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Da Du keinen Arbeitgeber mehr hast bist Du auch nicht im Erziehungsurlaub -Du bist einfach "nur" Hausfrau ! Es ist also im Grunde genommen egal ob Du Dich heute ,morgen ,nächsten Monat oder nächstes Jahr arbeitslos meldest ! Sobald Du bereit bist zu arbeiten und auch eine Betreuung für Dein Kind hast kannst Du Dich arbeitslos melden ! Der 23.10 hat keinerlei Bedeutung ! LG Julia
Mitglied inaktiv
Ich bekomme vom Versorgungsamt monatlich mein erziehungsgeld und das noch bis zum 23.10.2004! danach bin ich wieder bereit zu arbeiten. Ich werd hier momentan nicht grün und versteh die antworten nicht genau aber macht nix. Gruss Brit
Mitglied inaktiv
Irgendwie lese ich das so raus als wenn ich jetzt zu unrecht Erziehungsgeld beziehe. Ich mein wenn ich kein Anspruch hätte , hätte mir das Versorgungsamt das wohöl damals schon mittgeteilt oder seh ich das falsch
Mitglied inaktiv
Hallo ! Also Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sind zwei völlig verschiedene Dinge die nichts miteinander zu tun haben ! Man kann auch Erziehungsgeld bekommen wenn man arbeitet (vorrausgesetzt das Einkommen ist nicht so hoch da das Erziehungsgeld ja einkommensabhängig ist ) Du bekommst das Erziehungsgeld also völlig zu Recht ! Da Du keinen Arbeitgeber hast bist Du nicht im Erziehungsurlaub ! Dh. Du kannst Dich jetzt schon arbeitslos melden und nicht erst am 23.10. ! Vorraussetzung ist aber das Du jetzt schon eine Betreuung für Dein Kind nachweisen kannst ! Falls dem nicht so ist kannst Du Dich im Moment noch nicht arbeitslos melden aber Du kannst praktisch schonmal beim Arbeitsamt vorsprechen und denen Deine Lage erklären ! LG Julia
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