Zu Ihrer Nachfrage: Mein Partner arbeitet voll und ich muss inzwischen auch wieder arbeiten. Unsere Kleine ist in dieser Zeit bei einer Tagesmutter. Kann er die Kosten für die Tagesmutter bei der Unterhaltsberechnung für seine Exfrau geltend machen?
Gruß und Dank, AnnaS.
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 12:03
Antwort auf:
Nochmals Betreuungskosten/Unterhalt
Hi,
ich glaube, dass das augesprochen schwierig zu berechnen sein wird.
Wenn du arbeitest und das Kind deswegen in Betreuung ist, dann verrechnen sich die Betreuungskosten mit DEINEN Einkünften.
Deine (positiven) Einkünfte verrechnen sich mit dem (theoretischen) Unterhaltsbedarf gegenüber deinem Mann.
Nur... wenn ich das recht weiss, dann gehen die Unterhaltsansprüche der "Erstfrau" VOR... das ist ja immer das Problem der Zweitfrauen.
Neben den Auskünften von Frau Bader kannst du dich noch an ein Forum wenden, in dem sich bestimmt auch davon Betroffene finden werden:
http://www.das-familienrecht.de/forum/
Das Forum kann ich empfehlen, da die Betreiber bemüht sind, unabhängig zu sein.
Gruss
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 15:53