Mitglied inaktiv
Ja, einen Krankenschein gibt es, den hab ich auch weggeschickt, aber er behauptet wohl das wäre nicht so und ich würrde seit dem 11.5. unentschuldigt fehlen. Bei der KK liegt der Krankenschein vor. Kommt er da überhaupt mit einer Kündigung beim Ministerium durch? Und wer zahlt nun bis es geklärt ist?
Hallo, ich würde die KK u das Gewerbeaufsichtsamt einschalten - er soll zahlen! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Also wie gesagt das Arbeitsgericht einschalten und wenn du alleinerz. bist must du aufs Amt grundsicherung beantragen die de gegebnefalls später zurückzahlen mußt wenn du nicht im recht bist. Wie hast du denn die Krankmeldung abgegeben.LG
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