Oktaevlein
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, in der Sie mir schrieben, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen könnte, obwohl mein Partner auch bereits 2 Monate "verbraucht" hat. Mein Arbeitgeber hat grundsätzlich meiner erneuten Elternzeit bereits zugestimmt. Es geht jetzt nur darum, dass er mir die 2 Monate, die mein Mann genommen hatte, von meiner Elternzeit abziehen will. Er meinte, dass ich nun den Beweis erbringen soll, dass beide Partner jeweils 3 Jahre Elternzeit nehmen können. Daher nochmal meine Frage an Sie: Wo kann ich an kompetenter Stelle einen schriftlichen Beweis dafür finden, den ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann? Vielen Dank nochmal für Ihre Mühe und herzliche Grüße
Hallo, Ihr Arbeitgeber verwechselt Elternzeit und Elterngeld. Ihr Anspruch ist ganz klar in den §§ 15, 16 BEEG geregelt. Am besten ist, Sie besorgen sich die Broschüre zum Thema Elterngeld und Elternzeit auf der Seite www.bmfsfj.de -> Publikationen Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Na, was ist das denn für ein Arbeitgeber, der die Gesetze nicht lesen kann??? Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) § 15 (2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. (3) Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.
Oktaevlein
Tja, ich denke, er versteht § 15 (3) so, dass beide Elternteile eben nur 3 Jahre insgesamt haben und diese entsprechend untereinander aufteilen können. So richtig eindeutig finde ich den § aber leider auch nicht, dass daraus hervorgeht, das jedem Elternteil 3 Jahre zustehen. Mein Arbeitgeber denkt halt, 3 Jahre pro Kind und nicht pro Elternteil...
Sonni74LS
Also ich persönlich finde das ja schon sehr klar und eindeutig formuliert: Die Elternzeit kann... von jedem Elternteil allein O D E R von B E I D E N Elternteilen G E M E I N S A M genommen werden.
Mitglied inaktiv
Er verwechselt wohl Elternzeit mit Elterngeld.
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