Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal zu Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal zu Elternzeit verlängern

brittawirdmama

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Hallo FRau Bader, zu http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-verlaengern_83218.htm wieso sollte ich nicht in Elternzeit sein können, wenn mein Vertrag inzwischen ausgelaufen ist? Dann hätte ich ja vom Amt keinen Bescheid bekommen, hätte kein Geld, müsste mich arbeitslos melden usw., aber ich bin sowohl bei der KK, als auch bei der Rentenkasse (Anrechnung ist mir ganz wichtig), als auch beim Amt in der Elternzeit. Ich hatte Sie da auch mal vor längerem gefragt, ob ich trotzdem Anspruch hätte, da hatten Sie dies bejaht. Jetzt verstehe ich Sie nicht :-( Liebe Grüße Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in EZ kann nur sein,wer einen AG hat. Ihr Vertrag besteht nicht mehr, also haben Sie auch keine EZ. Wenn Sie beitragsfrei kk-versichert sind (hoffentlich ist das auch so), muss man davon ausgehen, das der Vertrag noch besteht. Ansonsten müssten Sie sich selber um die KK kümmern Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo also dein vetrag ist ausgelaufen, du hast aber eine mündl. zusage das du nach 2 jahren ez wieder dort anfangen könntest oder? momentan besteht also kein vertrag,du könntest natürlich das 3te jahr noch nehmen,da du aber eine zusage vom ag hast,müsste er dem 3ten jahr zustimmen,so wäre es wenn der vertrag noch laufen würde,er kann aber auch nein sagen,wenn es aus betriebl. gründen nicht geht. obwohl ich bei mündl. zusagen immer vorsichtig wäre,da es nichts festes ist. es kann natürlich sein,das der ag dir keinen vertrag mehr anbietet wenn du ihn jetzt wegen des 3ten jahres fragst.


brittawirdmama

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Hallo cke04, klar, bei mündlichen Zusagen ist man vorsichtig, aber diese Aussage kommt vom fast obersten Chef, den ich für ehrlich und fair halte, und für den sicherlihc sogar auch ein Handschlag noch als Vertrag gelten würde. Aaaaber klar stelle ich mich darauf ein, dass es nicht klappen könnte. Zum neuen Vertrag und zur Verlängerung: ich würde eh einiges unter den 'erlaubten' 30 Stunden pro Woche bleiben, so dass es für die Elternzeit und die Elterngeldzahlung unschädlich wäre. Ich kenne viele, die aktuell für 2 Jahre Elternzeit genommen haben und trotzdem schon nach 1 Jahr für zwischen 20 und 30 Stunden wieder arbeiten. Mir gehts in erster Linie darum, dass mir die Zeit auf meine Rente (und somit auch auf meine KK-Mitgliedschaft) angerechnet wird, komme was wolle, und ich danach noch Arbeitslosengeld beziehen könnte, sollte ich wider Erwarten doch nicht diesen Vertrag (oder einen anderen schnell) erhalten. Danke Dir! Liebe Grüße Britta


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