Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal wg. "Ende Elternzeit" von unten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal wg. "Ende Elternzeit" von unten

ohno

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Hallo Frau Bader, ich nochmal wg. dem Posting von unten. Mein Arbeitgeber stellt sich nun quer. Anscheinend will er die §§ auch nicht verstehen (obwohl er auch RA ist...). Er ist der Meinung, dass im Elternzeitgesetz dazu nichts definitiv geregelt ist. Mir wurde genervt und überheblich "vorgerechnet", dass der letzte Tag der Elternzeit am Geburtstag des Kindes (weil dann 1 Jahr rum ist) um 24:00 Uhr endet und die Arbeit dann ab 00:01 Uhr des Folgetages wieder aufgenommen werden müßte. Ich selbst habe außer den beiden §§ auch nichts "vorzuweisen", da auch wirklich viele AG/AN davon ausgehen, dass der Geburtstag des Kindes noch zur Elternzeit gehört. Selbst bei der Elterngeldstelle wußte die Dame das nicht und der Steuerberater vom Büro auch nicht ... Bei der Bewilligung von Elterngeld ist auch der letzte Berechnungstag der Tag vorm Geburtstag. Kann es sein, dass hier ein Unterschied gemacht wird bei Elterngeld und Elternzeit hinsichtlich der Definition Lebensmonate, da Elterngeld- und Elternzeitgesetz hierbei unklar sind bzw. nicht "harmonieren"? Ich wüßte jetzt nicht, wo ich zu dem Thema noch was grundlegendes finden soll, möchte aber keine Lücke bei den SV, wie gesagt - AG stellt auf stur. VG, ohno


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da wird kein Unterschied gemacht. Erster Arbeitstag ist der erste Geb. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ich weiß gar nicht, wo dein AG das Problem sieht. Du wurdest irgendwann bei deinem Chef angestellt und bist seitdem dort beschäftigt. Dann hast du mit der Elternzeit für eine begrenzte und schriftlich vereinbarte Zeit den Vertrag ruhen lassen. Ist diese definierte Zeit um, dann hast du (gemäß Vertrag) wieder zu arbeiten und dein Chef dich wieder zu bezahlen, egal ob dieser erste Tag ein Samstag, ein arbeitsfreier Tag oder ein Feiertag ist. Also was hast du schriftlich angemeldet und was hat er schriftlich bestätigt? Mit der Bezahlung kommt es darauf an wie vorher bezahlt wurde, aber auf deinem Lohnzettel müsste der Beschäftigungszeitraum am 1. Geburtstag beginnen. Elterngeldgesetz und Elternzeitgesetz harmonieren nicht??? Es gibt nur das BEEG (Elterngeld- und Elternzeitgesetz)! Das BEEG definiert, dass man Elternzeit nehmen kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, §15 Abs 2, Satz 1). In § 187 BGB Absatz 2 ist geregelt, dass der Tag der Geburt schon bei der Berechnung des Lebensjahres mitzählt. Demnach beginnt das vierte Lebensjahr (wo man keine Elternzeit mehr haben kann) am 3. Geburtstag. Wo sieht er nun das Problem? Gruß Sabine


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