Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin im EU und arbeite auf DM 630,00-Basis bei meinem "alten" Arbeitgeber. Unabhängig hiervon erhalte ich 1 X jährlich im November eine Treueprämie (Weihnachtsgeld) in Höhe von ca. DM 2.500,00. Das Finanzamt gibt mir aufgrund dieser "positiven Einnahme" keine Freistellungsbescheinigung. Ich gehe davon aus, daß mein Arbeitgeber meine DM 630,00 pro Monat pauschal versteuert. Die Treueprämie wird ganz normal auf der Lohnsteuerkarte versteuert. Meine Frage ist nun: Kann ich trotz der Treueprämie 12 X DM 630,00 also DM 7.560,00 im Jahr + meine Treueprämie verdienen, ohne Steuern nachzuzahlen? Oder darf ich insgesamt nur DM 7.560,00 im Jahr verdienen und sollte dann nur 8 Monate im Jahr (8 X 630,00 = 5040,00 + DM 2.500 = DM 7.540,) arbeiten gehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Andrea, angerechnet werden alle regelmäßigen Bezüge, mit denen man rechnen kann, also auch eine Sonderzahlung. In diesem Fall wird ein durchschnittlicher Monatssatz ermittelt. Dies erfolgt, indem man die 12 * 630 DM + Sonderzahlung: 12 rechnet. Wenn man mit dem Ergebnis über 630 DM liegt, gilt das 630-er-Gestz nicht. Da ich ja hier nicht Einzelfälle beraten darf, müssen Sie selber berechnen. Sonderzahlungen können also große Konsequenzen haben. Gruß, NB
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