Mitglied inaktiv
Hallo, sorry jetzt muss ich nochmal nachhaken. Sie antworteten mir: Hallo, 1. Das Kind gilt grds. als ehelich - es müssen alle drei anfechten, sonst bleibt das so 2. Ein Verzicht wäre sittenwidrig u unwirksam Liebe Grüsse, NB Nummer eins ist mir klar. Zu Nummer 2: Wenn aber der Kindesvater und ich im gegenseitigem Einvernehmen uns darauf einigen ist das doch auch ok oder? Ich hätte mich nur gern "abgesichert", nicht das dem Kindesvater dann einfällt nach vier Wochen alles zu ändern. Danke
Hallo, der KV kann es ändern, weil der Vertrag/ die Vereinbarung unwirksam ist Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Der Punkt ist, dass es ein Recht des Kindes ist, auf das Du nicht einfach verzichten kannst. Nehmen wir an Du und Dein Mann trennt Euch, Du bist auf finanzielle Hilfe angewiesen , dann MUSST Du den Unterhaltsanspruch geltend machen. Mein Ex wollte das damals von mir, dass ich verzichte. Hatte mich dann mal erkundigt, weil er mich unter Druck setzte und fand raus, dass es rechtlich völlig egal ist ob Du da was unterschreibst oder nicht, es ist sittenwidrig. Genausowenig kann er unterschreiben, dass er auf Kontakt verzichtet. Klar, unter Euch könnt ihr sowas ausmachen, mag gutgehen, aber JEDE Seite kann da seine Meinung ändern, wann immer sie will.
Mitglied inaktiv
Nochmal: Du kannst da nichts absichern es ist nicht Dein Anspruch sondern der des Kindes! Es gibt nun mal gesetzl. Regelungen die die Grundlagen von Elternschaft regeln: Rechte, Pflichten, Ansprüche. Mit dem "Muttersein" gibt es ebenso automatsiche, nicht ausschließbare Rechtsfolgen wie mit (dem Anerkennen ) der Vaterschaft. Viele Grüße Désirée
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