Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Unterhaltspflicht dem Enkel gegenüber...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Unterhaltspflicht dem Enkel gegenüber...

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Das minderjährige Kind lebt in den USA bzw beide Kinder ("Erzeugerin und Erzeuger"). Ich weiß, das man in D. für Enkelkinder unterhaltspflichtig sein kann, aber auch für die Enkel der "Stiefkinder"? Irgendwie habe ich was von Selbsterhalt bei Großeltern gelesen, aber ich komme damit nicht klar, weil idiese Person ja kein Einkommen (außer Minijob) hat, sondern vom Ehemann abhängig ist. Alles total verworren... Gruß Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da wird amerik. Recht gelten. Nach dt. Recht kann man nur gegen leibl. Verwandte Ansprüche geltend machen Liebe Grüsse, NB


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