Mitglied inaktiv
meine Elternzeit endet am 11.06.09, müsste am 12.06.09 wieder in meinen alten Job zurück, hatte vor 2 Wochen ein "sehr nettes" Gespräch mit meinem Chef - kurz gesagt er will mich loswerden. Betriebsbedingt kündigen kann er micht nicht, daher drohte er mir "er würde schon andere Mittel und Wege finden mich loszuwerden (sicherlich Mobbing, Abmahnungen....). Nun meine Frage: will ja auch schnellstmöglich weg von "Ihm", kann ja nun nicht mehr zum Ende der Elternzeit kündigen, weil die 3-Monats-Frist ja schon verstrichen sind. Es gelten bei uns die gesetzl. Kündigungsfristen, also zum 15. oder Ende d. M.. Könnte ICH zum 15.06.09 kündigen ???? NEU !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! diese haben sie ja schon beantwortet das ich nicht zum 15.06.09 kündigen kann und mich mit meinem AG gütlich einigen soll !!!! wann wäre denn für mich der erstmögliche Kündigungstermin bei gesetzl. Kündigungsfrist (d. 15.07. oder 30.07. ???) ??? wie sollte eine gütliche Einigung erfolgen ohne größere Nachteile für mich (d.h. ohne Sperre beim AA ggf.) !
Hallo, die Kü-Frist hängt vom Vertrag u der Dauer des Vertragsverhältnisses ab. Lesen Sie mal in § 622 BGB Das AA prüft den Grund der Beendigung u davon hängt es ab, ob eine Sperre eintritt Liebe Grüsse, NB
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