Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Elternzeit

Frage: Nochmal Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe weiter unten eine Frage betr. Elternzeit gestellt. Es ist mir schon klar, dass ich aus der Elternzeit durch die Kündigung rauskomme. Aber komme ich dann ohne weiteres an die "Vergünstigungen" vom Arbeitsamt wie Weiterbildung oder monatlichen Zuschuss wegen Gründung einer Ich-AG? Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Hier nochmal die Frage: ___________ Ich habe für drei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt würde ich allerdings doch gerne wieder arbeiten und mich evtl. auch selbständig machen. Allerdings kommen ja nun Weiterbildungsangebote und die Möglichkeit der Ich-AG nicht in Betracht wegen der Elternzeit, also weil ich nicht arbeitslos bin, oder? Komme ich da irgendwie raus aus den drei Jahren Elternzeit? __________ Danke! Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf Ihre Umstände an und wie Sie es beim Arbeitsamt begründen. Und Sie müssen nachweisen, dass das Kind untergebracht ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wird mir dann quasi nicht vorgeworfen, ich hätte meine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, so dass ich die Leistungen dann auch nicht in Anspruch nehmen kann. Würde ich ohne weiteres jetzt Arbeitslosengeld (nach Sperrfrist) erhalten, wenn ich jetzt so einfach kündige?


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