Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Elterngeld für selbständige! Bitte!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmal Elterngeld für selbständige! Bitte!

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag frau Bader, ... ich danke ihnen für ihre Bantwortung, auch habe ich noch eine andere Antwort erhalten, so dass man etwas klarer sieht. Den EK-Bescheid vom jahr vor Geburt muss man also nachreichen, oder! Der betrag wird am Einkommen bemessen, höchstens EUR 1800 für 12 oder 14 Monate? Wenn ich nicht arbeite, muss ich als Inhaberin das Geschäft vorläufig abmelden oder kann es, z.Bsp. von mitarbeitenden Angehörigen weiter ge- führt werden? Wie wird denn dann kontrolliert, welcher Selbständige nicht doch arbeitet! Vielen Dank für ihre bemühungen! LG, Manuela.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, alles ja-aber wenn Sie es weiterführen lassen u Einkünfte haben, werden die berücksichtigt Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Am 17.11.2014 kam unser Sohn auf die Welt. Ich war bis zum 28.04.2014 freiberuflich tätig, danach in einem Angestelltenverhältnis. Außerdem habe ich seit dem 01.01.2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Wie berechnet sich hieraus das Elterngeld? Muss ich die letzten 12 Monate vor der Geburt angeben oder das Kalenderjahr 2013? ...

Hallo, ich bin ein wenig überfordert. Ich habe von 6/21-6/22 Elterngeld erhalten. Ich bin zur Hälfte selbstständig und zur Hälfte angestellt. Im Elterngeld-Zeitraum selbst habe ich nicht gearbeitet, wieder angestellt noch selbstständig. Jedoch bin ich Psychotherapeuten mit Kassensitz und habe zur Aufrechterhaltung meiner Praxis eine Kollegin als ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...