Mitglied inaktiv
Guten Tag frau Bader, ... ich danke ihnen für ihre Bantwortung, auch habe ich noch eine andere Antwort erhalten, so dass man etwas klarer sieht. Den EK-Bescheid vom jahr vor Geburt muss man also nachreichen, oder! Der betrag wird am Einkommen bemessen, höchstens EUR 1800 für 12 oder 14 Monate? Wenn ich nicht arbeite, muss ich als Inhaberin das Geschäft vorläufig abmelden oder kann es, z.Bsp. von mitarbeitenden Angehörigen weiter ge- führt werden? Wie wird denn dann kontrolliert, welcher Selbständige nicht doch arbeitet! Vielen Dank für ihre bemühungen! LG, Manuela.
Hallo, alles ja-aber wenn Sie es weiterführen lassen u Einkünfte haben, werden die berücksichtigt Liebe Grüsse, NB
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