Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Einspruch gegen Beschluss vom Gericht!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Einspruch gegen Beschluss vom Gericht!

Mitglied inaktiv

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Hallo, Frau Bader! Danke erst mal für Ihre Antwort, ich hatte so allgemein gefragt, weil ich nicht wußte, ob Sie mir Auskunft geben durften oder nicht, eigentlich bin ich nicht mehr anwaltlich vetreten, weil die Verhandlung bereits gewesen ist am letzten Freitag, den 16ten April.Da sagte er nur man könne keinen Einspruch erheben( ich kann das irgendwie nicht glauben!), Ich habe meine ganze Geschichte hier Im Eltern- Forum "rund ums Kleinkind" mit der Überschrift: Nervlich am Ende, wer weis Rat? gesetzt, weil ich nicht wußte ob sie dazu als Anwältin etwas sagen dürfen oder nicht, ich weis, das Sie nicht viel Zeit haben,aber vielleicht, lesen Sie es ja doch mal durch. Bei der Verhandlung ging es um Umgangsrecht des Vaters, weil ich den Umgang unterbrochen hatte, Grund war, das die Lebensgefährtin meine Tochter wahrscheinlich physisch und psychisch mißhandelt hat, die Kleine hat sonst jedes 2te WE dort übernachtet, ich hab halt sofort den Umgang eingestellt, aus Angst um mein Kind.- Darauf hat er einen Antrag gestellt auf weitere Übernachtungskontakte am Wochenende. Die Richterin hat folgendes festgesetzt: Das Kind hat Mittwoch den 21.04.04 unter Aufsicht des Jugendamtes Kontakt mit dem Vater für die Zeit von 14Uhr bis 17.Úhr , Die Mutter verpflichtet sich,das Kind pünktlich hinzubringen und abzuhole. Das gleiche findet eine Woche später ebefalls mit der Aufsicht des Jugendamtes von 14-17 Uhr statt, wieder ohne die Mutter. Ab dem 15. Mai kann der Vater seine Tochter wieder jedes 2te Wochennende abholen, Samstags in der Zeit von 13-19 Uhr, Sonntags ebenfalls in dieser Zeit. An hohen Feiertagen findet der Umgang schon am 2ten Feitertag von 11-19 statt. Mehr wurde nicht gesagt, es wurden keine Zeugen verhört, gar nichts! Vieleicht lesen sie sich die ganze Geschichte doch mal durch, Frau Bader! Ich brauche dringend Hilfe!Darun fragte ich ob man Einspruch einlegen kann, leider hab ich noch keine Papiere vom gericht erhalten. Bitte, wissen Sie noch einen Rat?Vielen lieben Dank! Ihre Uta76!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann idR gegen jedes Gerichtsurteil vorgehen. Ich kann es nicht entscheiden, weil ich nicht weiß, was für eine Art von Verfahren es war. ES kann ein einstweiliges Verfahren oder ein normales gewesen sein. Ich rate IHnen: Rufen Sie mal auf der Geschäftsstelle im Gericht an (noch besser gehen Sie hin) und fragen dort nach!! Gruß, NB


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Hallo nochmal! Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich wußte, wer so nett aussieht, wie Sie, versucht mir bestimmt zu helfen!Dickes Lob, wie sie immer für Ratsuchende da sind, RESPEKT! Lieber Gruß, Uta76!


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