Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch verheiratet und Kind mit neuem Partner

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch verheiratet und Kind mit neuem Partner

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich lebe seit 3 Jahren getrennt, bin aber noch verheiratet. Meine beiden Kinder aus dieser Ehe sind über ihren Papa privat krankenversichert. Jetzt erwarte ich mit meinem neuen Partner im Oktober ein Baby, werde aber bis dahin nicht geschieden sein. Meine Fragen sind jetzt folgende: Ich habe gehört, dass das Kind dann (trotz Vaterschaftsanerkennung) nicht den Nachnamen des leiblichen Vaters tragen kann. Ist das richtig? Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss das Kind bei meinem Expartner in der privaten Krankenversicherung angemeldet werden, bis ich geschieden bin? Oder kann ich es über mich oder den leiblichen Vater ab Geburt gesetzlich familienversichern? VIelen Dank für Ihre Hilfe! Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Kind gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung als ehelich und ist auch entsprechend zu behandeln. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen, also ich hatte das selbe wie Du, ich war auch getrennt, die Scheidung lief, war schwanger von meinem neuen Partner. Natürlich wurde ich nicht rechtzeitig bis zur Geburt geschieden. Mein Ex musste die Vaterschaft aberkennen, dann mein neuer Partner die Vaterschaft anerkennen und wir mussten beide unterschreiben das unser Sohn den Nachnamen von ihm trägt. Auch die Sorgeerklärung haben wir gleich mitgemacht. Danach konnte ich den Namen von unserem Sohn ändern und mein neuer Partner wurde in die Geburtsurkunde eingetragen. Im Geburtenbuch hat er jetzt zwar einen Randbucheintrag, aber das is ja nicht weiter schlimm. Und unser Sohn hatte erst ich mit versichert und dann über den Papa. LIebe Grüße Steffi


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