Mitglied inaktiv
Das ist mir schon klar! Das es keine Krankschreibung aus finanziellen Gründen gibt ist mir durchaus klar und liegt nicht in meiner Absicht!!! Das kam wohl missverständlich rüber, ich bin selbstverständlich nicht arbeitsfähig lt. meiner Frauenärztin. Die Frage ist nur, nehme ich meinen Urlaub (arbeitgeberfreundlich trotz Krankheit) um eine Kürzung des Muttergeldes zu vermeiden ?! Siehe Frage vorher. mfg Marion
Hallo, nein-Sie haben ein Beschäftigungsverbot? Es gibt doch nur BV oder Krankschreibung! Also bekommen Sie beim BV Ihr volles Gehalt weiter auch in den SChutzfristen. GRuß, NB
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