Magpie
Hallo ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit der 6. SSW bis zum errechneten Termin wegen einer Schwangerschaftsbedingten Erkrankung krankgeschrieben (jedoch kein Beschäftigungsverbot). Da ich privat krankenversichert bin erhalte ich nun schon seit einigen Wochen Krankengeld von der PKV. Dieses wird jedoch so wie ich es verstanden habe nicht während des Mutterschutzes gezahlt. Laut eines Informationsbogens zum Mutterschaftsgeld wird der Arbeitgeberzuschuss zu Mutterschaftgeld jedoch nicht bei Krankheit gezahlt. Stehe ich also während des Mutterschutzes ohne Geld da? Sollte ich doch Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum MUtterschaftsgeld haben, wie wird dieser dann berechnet. Normalerweise erfolgt die Berechnung ja auch Grundlage des Nettoeinkommens in den letzten Drei Monaten vor dem Mutterschutz. In dieser Zeit werde ich jedoch nur Krankengeld erhalten. Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo, bei der Berechnung bleiben die Zeiten, bei denen man schwangerschaftsbedingt krank war, außen vor. Es werden dann die Monate zuvor genommen. Üblicherweise endet die Krankschreibung zu Beginn des Mutterschutzes. Dann entstehen diese Probleme nicht. Liebe Grüße, NB
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