Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Mutterschaftsgeld bei vorheriger Krankschreibung berechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird das Mutterschaftsgeld bei vorheriger Krankschreibung berechnet?

beangelss

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Liebe Frau Bader, ich hoffe auf diesem Weg eine Antwort zu finden. Ich bin seit Mitte April 2013 a.G. eines Burnouts krank geschrieben und wurde dank dieser Diagnose seitens meines AG zu Ende Mai 2013 gekündigt. Ich habe nun eine Psychotherapie begonnen, die von der KK übernommen wird. Dauer der Therapie ist noch nicht absehbar, da nicht nur das Burnout behandelt wird. Zur Zeit erfolgt eine Zahlung des üblichen Krankengeldes durch die KK. Nun zum Wesentlichen: Mein Mann und ich planen schon seit 1 Jahr ein Baby, was nun endlich mit Erfolg gekrönt wurde. Nicht zuletzt wahrscheinlich auch durch die Minderung des Stresses, der durch den Wegfall des Jobs deutlich minimiert wurde. Ich bin nun in der 6. SSW und möchte natürlich jegliches Risiko vermeiden, was meinem ungeborenen Kind schaden könnte. Die Therapie soll mir helfen wieder gesund zu werden, damit ich später im Job nicht erneut scheitere. Die letzten 8 Jahre waren ein einziges Auf und Ab, in denen ich immer wieder neue Jobs annahm, um sie wenige Monate später wieder seitens des AG zu verlieren. Um das künftig zu vermeiden ist diese Psychotherapie ein wichtiger Punkt für mich auf den ich mich konzentrieren will und muss. Da ich weiß, dass jeglicher Stress, der definitiv mit der Aufnahme eine neuen Jobs zum derzeitigen Zeitpunkt einhergehen würde meine SS gefährdet, wird die Krankschreibung definitiv, ob nun durch meinen Therapeuten oder meine FA, andauern. Wie wird a.G. meiner aktuellen Situation das Mutterschaftsgeld berechnet? Der geplante Geburtstermin liegt Anfang März 2014. Das AA ist a.G. der Krankschreibung nicht für mich zuständig. Ich habe seit ich berufstätig bin immer gearbeitet und somit einen Anspruch auf AG1. Dieser Anspruch wurde mir bereits vom AA bestätigt und liegt bei noch über 280 Tagen. Wer ist für mich aktuell zuständig? Ich würde denken die KK. Aber wie wirkt sich das im Detail auf die Zahlung des Mutterschaftsgeldes aus? Ich hoffe sehr von Ihnen hierzu eine Antwort zu erhalten. MFG B. McWilliam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit melden, dort erhalten Sie weitere Krankengeld. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich kannst Du, wenn Du krankgeschrieben bist, aber arbeitslos das Mutterschaftsgeld bei der Agentur f. Arbeit beantragen. Das sollte dann in Höhe des Kranengeldes sein (abzüglich dessen was die KK zahlt (13,-€ am Tag)). Wichtig wird für Dich sein dass Dein EG nur bei 300,-€ liegen wird. EG wird auf Grundlage des Gehaltes berechnet, hat man Krankengeld bezogen aufgrund nichtschwangerschaftsbedingter Erkrankung, so werden die Monate mit Krankengeldbezug in die Berechnung it aufgenommen, aber mit 0,-€, da das Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist. Genauso würde es sich bei dem Bezug von Arbeitslosengeld verhalten. Einzig wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist (und das ist sie bei BurnOut nicht), würden die Monate nicht mit in die Berechnung aufgenommen und stattdessen weiter zurückliegende Monate für die Berechnung herangezogen. LG Sabine


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