Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch Ledig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch Ledig

Mitglied inaktiv

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Meine nächste Frage wäre noch: Ich wohne zwar mit meinem Partner zusammen sind aber noch nicht verheiratet. Steht mir da was besonderes zu, wenn das erste Baby kommt? Irgentwelche zusätzlichen finanziellen Mittel? LG Schnuffeli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Gegensatz zu Verheirateten? Nein, das wäre ein Verstoß gegen as Grundgesetz. Nur das übliche, und Unterhalt vom KV - aber wenn Sie mit dem zusammen wohnen, ergibt sich das wohl nicht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du bekommst Kindergeld und Elterngeld, wenn das Kind da ist.


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