MarieKay
Hallo Frau Bader, Hallo auch an den Rest, ich habe noch eine Frage und hoffe, dass man uns helfen kann. -- Unter welchen Voraussetzungen wird der Vater in die Geburtsurkunde direkt eingetragen? -- Eine Bekannte ist schwanger und erwartet ihr Kind in einigen Wochen. Sie ist vom Erzeuger getrennt. Bei uns im Krankenhaus gibt es bei der Journalanmeldung zur Geburt eine Geburtsanzeige vom Standesamt zum Ausfüllen mit, welche man dann im Kreissaal abgibt, um sich den Weg zum Standesamt zu sparen. Das KH leitet dieses Formular weiter und man kann wenige Tage später die Urkunden abholen. Der Vater der Kleinen verweigert die Vaterschaftsanerkennung, obwohl er nicht mal abstreitet der Vater zu sein und auch in der Geburtsurkunde stehen möchte. Dieses Formular fragt eindeutig, ob eine Vaterschaftsanerkennung erfolgte. Bei meiner Entbindung vergangenes Jahr war es ähnlich, ich gab den Vater (soweit mir die Daten bekannt waren) an, es lag aber weder eine Anerkennung vor, noch unterschrieb der die Gebutsanzeige, noch erschien er mit seiner Geburtsurkunde im KH. Somit bin nur ich in der Geburtsurkunde geführt. -- Wie verhält es sich, wenn der Vater die Geburtsanzeige des Standesamtes unterschreibt, die Vaterschaft nach Geburt im Krankenhaus "bestätigt" und lediglich die Anerkennung fehlt? -- Danke für Ihre Hilfe!
Hallo, er muss erst anerkennen. Dann kann er in die Urkunde Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ohne offizielle Anerkennung steht er nicht in der Urkunde. Auch bei der Anerkennung handelt es sich um eine Beurkundung, die nicht einfach durch eine "Willenserklärung" auf dem Geburtsbogen gemacht werden kann.
MarieKay
Ok Danke! So habe ich das auch gedacht, sonst wäre die Anerkennung ja auch sinnfrei...
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