Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld - ledig aber Lebensgemeinschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld - ledig aber Lebensgemeinschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt: Ich bekomme nach der Geburt meines Kindes (ET 31.10.2005) noch 2 x das volle Gehalt vom Arbeitgeber, also das letzte Mal im Dezember. Ich weiss noch nicht, ob ich nach einigen Monaten vielleicht Teilzeit arbeiten möchte, aber da es für das Erziehungsgeld eine Einkommensgrenze gibt würde ich gerne wissen, ob dann nur MEIN voraussichtliches Einkommen bei der Berechnung einfliessen würde oder auch das Einkommen meines Freundes (ca. 1500 EUR/netto)? Wir sind nicht verheiratet, werden aber noch in diesem Jahr zusammenziehen. Da wir eben nicht verheiratet sind: ist es sinnvoll, wenn wir vereinbaren, dass er Alimente für das Kind zahlt um möglichen späteren Streitigkeiten vorzubeugen? Sollte das Kind auf seiner Lohnsteuerkarte verzeichnet sein, selbst wenn ich später halbtags Arbeiten gehen würde? Wer sollte das Kindergeld bekommen? Er oder ich? Oje, tut mir leid, nun sind es doch mehrere Fragen geworden, aber ich bin so verunsichert, da ich bisher finanziell immer selbst für mich sorgen konnte. Danke im Voraus! Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ERGÄNZUNG: wenn Sie sich trennen, behält er das Sorgerecht u es ist mehr als schwierig. es ihm wieder zu entziehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Daniela, einige Punkte kann ich dir sagen, weil es bei mir ähnlich war... Bei dem Erziehungsgeld wird dein und das Einkommen von deinem Freund mit angerechnet, weil er ja dann bei dir wohnt... Dein Kind muß auf die Lohnsteuerkarte - entweder ganz oder halb auf deine und halb auf die von deinem Freund! Das Kindergeld solltest du bekommen.... Habt ihr denn vor das gemeinsame Sorgerecht zu haben? Ich weiß wie schwer es ist wegen dem finanziellen... Du bist zum Teil nicht nehr selbständig was das liebe Geld betrifft, aber das wird schon...


Mitglied inaktiv

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Hallo Stolze Mama, Danke schonmal :) Sorgerecht? Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Da wir dann zusammenwohnen, erziehen wir das Kind sowieso beide, aber ja, solange wir nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragen, bleibt das Sorgerecht alleine bei mir, richtig? Oje, ein neuer Kopfzerbrecher ... ich fände es unfair, würde ich ihm das Sorgerecht vorenthalten. Schliesslich wird er mich und sein Kind die nächsten Monate "ernähren". Aber wie sieht es aus, sollten wir uns - was hoffentlich nie der Fall sein wird - einmal trennen? Dann wird es mit dem gemeinsamen Sorgerecht schwieriger für mich, oder? Lg


Mitglied inaktiv

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Für die Berechnung des erziehungsgeldes wird das Einkommen deines Lebensgefährten mit reingezählt. Sobald du dich dafür entscheidest doch wieder Teilzeit arbeiten zu gehen musst du dass dann umgehend der Erziehungsgeldstelle melden und die werden dann erneut prüfen ob dir das Geld noch ganz oder teilweise zusteht. Du kannst den Untrehalt für das Kind vom Jugendamt festlegen lassen wenn es dein Gewissen beruhigt, ich selbst habe es nicht getan da man dies dann auch erst im Fall einer Trennung tun kann. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Sobald er die Vaterschaft anerkannt hat hat er jedoch einen Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte. Wer das Kindergeld bekommt ist eigentlich egal, für den Fall einer Trennung ist es jedoch einfacher wenns über die Mutter läuft, da ja dort auch in den meisten Fällen das Kind bleibt und man sich so die Rennerei wegen ummelden erspart. Ich bekomme bei uns auch das Kindergeld weil ich ja auch die Jenige bin welche sich um die Bekleidung fürs Kind kümmert. LG


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