Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch einmal meine Frage,wegen vollgestelltem Kinderwagenplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch einmal meine Frage,wegen vollgestelltem Kinderwagenplatz

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Hallo! Leider haben Sie meine gestrige Frage nicht beantwortet,sondern mich auf die Suchmaschine verwiesen.Leider habe ich dort nur Urteile zum Kinderwagen gefunden.Die hatte ich mir ja,wie ich Ihnen mitgeteilt hatte,schon rausgesucht!!! Es geht mir wirklich,um meinen speziellen Fall,wo der Kinderwagenplatz mit einem Kinderfahrrad vollgestellt ist.Dazu habe ich leider überhaupt nichts in der Suchmaschine gefunden.Bitte machen sie sich doch die Mühe,und lesen Sie meine Frage ,die ich anschließend nochmal reinkopiert habe,noch einmal durch.Wäre wirklich sehr froh,wenn Sie mir doch noch helfen würden! Hallo! Den ganzen Winter über konnte ich problemlos den Kinderwagen im Hausflur stehen lassen.Es hat allerdings einmal persönlich die Hausverwaltung bei mir geklingelt,um mir zu sagen,daß das nicht erlaubt sei.Da die anderen Mieter aber nichts dagwegen sagten,bzw.einige habe ich auch persönlich gefragt,ließ ich ihn stehen.Außerdem hatte ich mich hier bereits informiert,daß ich wohl,wenn es hart auf hart käme im Recht wäre.Wir haben eine Abstellmöglichkeit im Keller,aber die Treppe ist so schmal,daß ich den Kinderwagen da nicht quer heruntertragen kann.So stand der Kinderwagen in der Ecke an der Kellertreppe,vor den Briefkästen.Aber man konnte so noch ohne Probleme vorbei gehen und seinen Briefkasten hat auch jeder ohne weitere Verenkungen erreicht.So war das also in Ordnung.Nun stellt aber seit ein paar Wochen eine Andere Mieterin ihr Kinderfahrrad dort auch ab.Wenn ich den Kinderwagen nun daneben stelle,steht er wirklich ein wenig im Weg.Und das Fahrrad könnte auch draußen angeschlossen werden.Als ich die Miweterin darauf ansprach,meinte sie nur,daß ihre Tochter,ihr Fahrrad schon seit Jahren dort abstellt und es ja eindeutig weniger Platz einnimmt,als unser Kinderwagen.Das Fahrrad wird auch nicht täglich benutztalso für die paar mal könnte es wirklich im Keller stehen. Ich habe mir ja bereits ein Gerichtsurteil herausgesucht,welches besagt,daß der Kinderwagen im Hausflur stehen darf.Haben Sie vielleicht noch eines,wo das Abstellen eines Fahrrades dort untersagt ist? Oder bin ich überhaupt im Recht? Vielen Dank! Jennie tz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jenie, derartiges müsste in der Hausordnung geregelt sein, ansonsten gilt Feuerschutz/ Notwegemöglichkeiten. Grds darf gar nichts im Treppenhaus stehen, egal, ob Kinderfahrrad oder Blumen. Ausnahmen gelten nur und ausschließlich für Kinderwägen, denn die sind ja nunmal notwendig und es ist nicht zumutbar, doiese in den Keller zu räumen. Also: Rad muss weg, KiWa darf bleiben. Gruß, NB


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