Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage zum Alleinerziehenden-Bonus ...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine Frage zum Alleinerziehenden-Bonus ...

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ich und meine beiden Kinder leben seit 3 Jahren mit meinem neuen Partner zusammen (wir sind nicht verheiratet). Bisher habe ich bei der Steuererklärung immer den Alleinerziehenden-Bonus geltend gemacht und dieser wurde auch bewilligt (oder bloß übersehen?). Zu meinem Steuerbescheid für 2010 bekam ich jetzt ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich Betrag X zurücküberweisen muß, da der Alleinerziehenden-Bonus nicht berücksichtigt werden kann da ich in einer festen Partnerschaft lebe. Ist das so korrekt?


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ich glaube schon denn die lks 2 würde dir ja auch nicht mehr zustehen,du bist in dem sinnen nicht mehr ae!


Mitglied inaktiv

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LSK 2 steht nur zu, wenn man als einziger Erwachsener mit den Kindern lebt. Selbst eine WG und es wäre nicht mehr so, da man sich die Fixkosten teilt. Als mein jetziger Mann sich damals bei mir meldete ( damals noch Freund ), da hatte ich innerhalb von 14 Tagen Post vom Finanzamt.


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