Mitglied inaktiv
Wieviel bekommt man da? Wird das irgendworan gekoppelt? Der werdene Papa und ich haben uns vor kurzem getrennt und ich werde aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Er ist jetzt in der Ausbildung, wird jedoch ab dem Sommer wieder Schüler sein und höchstens halbtags arbeiten! Danke für eure Antworten
Hallo, Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Anspruchsvoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält. Höhe des Unterhaltsvorschusses Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2010 in Niedersachsen für Kinder unter sechs Jahren 133,00 € monatlich und für ältere Kinder unter 12 Jahren 180,00 € monatlich. Etwaige Einkommensgrenzen sind nicht zu beachten. Unterhaltsvorschuss wird allerdings gegebenenfalls auf Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Zwölftes Buch - durch das Sozialamt bzw. auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II - Zweites Buch - durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet. Antragstellung und Auszahlung Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Zuständig für Antragsbearbeitung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses sind die Jugendämter bzw. Fachdienste für Jugend dieser Stadt- bzw. Kreisverwaltungen, die auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich sind. Hierzu sollte vorher ein persönlicher Termin mit der Unterhaltsvorschussstelle vereinbart werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
133 € monatlich, max. 72 Monate - lass dich beim Jugendamt beraten. Hat nichts mit dem Einkommen zu tun, ist ein Regelsatz.
Ähnliche Fragen
Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich nun getrennt, unsere gemeinsame Tochter 1 Jahr und 4 Monate Alt. Ich möchte gerne wieder zurück in meine Heimat ziehen da ich vor 5 Jahren für ihn nach Recklinghausen gezogen bin möchte ich aufgrund der Trennung wieder umziehen zu meiner Familie und Freunde ca 100 km Entfernung, wir ...
Ich soll für das Jahr 2022 634 Euro ans Landratsamt zurück zahlen
Hallo , ich bekomme für meine Kinder UV.Meine Tochter wird bald 13 und ich habe einen Brief bekommen ,dass ich einen Job mit 600€ brutto nachwiesen muss ,um den Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18 Lebensjahr zu bekommen .Derzeit bin ich noch in Elternzeit. In meinem bisherigen Job habe ich 900€ sprich 790 € brutto bekommen . Wird es mir trotzd ...
Sehr geehrte Frau Bader ich habe im September 2023 beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt und die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Da der Kindsvater mit uns nicht zu tun haben möchte, er seinen Sohn noch nicht einmal gesehen hat und uns sogar bedroht hat, möchte ich nicht, dass er Rechte auf meinen Sohn hat. Aus diesem Grund habe ...
Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den ...
Guten Tag, mein Partner und ich wohnen getrennt und haben ein gemeinsames kind(1j). Wir haben eine ständige On/off Beziehung hinzu kommen der Abstand von 80 km zwischen uns. Ich habe in der Off Phase Unterhaltsvorschuss beantragt, er macht eine Ausbildung und hatte vor kurzem die Abschlussprüfung, die nicht gut gelaufen ist. Er vermutet, dass ...
Guten Tag Frau Bader, mir wurde eie Brief von der Deutschen Rentenversicherung zugestellt in dem ich mich für einen gewissen Zeitraum rechtfetigen muss. Es geht um die Zeit in der ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin zusammen war. Wir lebten zusammen in einer Wohnung, um haben uns zusammen unseren Sohn erzogen. Leider war ich zu damaligem Z ...
Hallo, ich bekomme seit 17 Jahren, seit Geburt meines Sohnes Unterhaltsvorschuss. Bei fast jedem Fortsetzungsantrag muss ich einen Anhang zur Vergangenheit ausfüllen. Wie habe ich den Vater kennengelernt usw. Ich habe schon einmal eine abweichende Antwort gegeben, da ich es einfach vergessen habe und der Uvs wurde wegen Falschaussage gestrichen ...
Hallo Frau Bader, ich bekomme einen Zuschuss vom Jobcenter. Nun kam mein Kind auf die Welt Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt. Anwalt ist beauftragt. Mein Weiterbewilligungsantrag wird erst bearbeitet, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantrage, aber ich muss doch erst das Anerkennungsverfahren abwarten. Mehr als einen Anwalt beauftragen kann ...
Hallo Frau Bader, ich habe nun alles beantragt Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld. Die Dame vom Jobcenter bearbeitet einfach meinen Weiterbewilligungsantrag nicht. Was kann ich tun? Ich arbeite Teilzeit und bin auf den Zuschuss angewiesen.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes