Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch eine frage, bez. sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch eine frage, bez. sorgerecht

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hallo frau bader, hab noch eine frage bez. gemeinsames sorgerecht. wann kann man dem vater das sorgerecht entziehen und das alleinige sorgerecht beantragen? gemeinsames sorgerecht bedeutet ja: jedoch ist bei Entscheidungen, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, das Einverständnis beider Elternteile Voraussetzung. Hier darf also nicht alleine entschieden werden, sondern Sie müssen Ihren ehemaligen Partner fragen und dann eine gemeinsame Entscheidung treffen. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind zum Beispiel: - Aufenthalt des Kindes, - Besuch des Kindergartens, Wahl der Schule, Schulwechsel, - Ausübung teurer Sportarten und - Entscheidungen über nicht eilige Operationen wenn der vater sein sorgerecht diesbezüglich nicht ausübt und das allein der mutter überlässt, sondern jede woche nur das besuchsrecht ausübt, hat die mutter dann anspruch auf das alleinige sorgerecht? gruss maja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er nicht zustimmt, muss ein Gericht entscheiden. Und da muss man triftige Gründe nennen. Allein, dass man selber mit dem KV nicht zurechtkommt, reicht zB nicht aus. Es geht um das Wohl der Kinder. Liebe Grüsse, NB


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Hallo Maja1111! Wenn du dem Vater das sorgerecht entziehen willst, musst du das vor Gericht machen. Hast aber keine guten Chancen wenn er mit dem Kind gut umgeht. Das heißt du brauchst driftige Gründe z.B. wenn er dein Kind schlägt oder so. Mir geht es namlich genauso. Nur das der Vater nachdem er sich von ins getrennt hat nicht mal das umgangsrecht in anspruch nimmt. Die Unterschriften die ich von Ihm bis jetzt brauchte hab ich aber alle bekommen. So wie bei dir ist es Ihm egal. Er sagt immer nur hier hast du und mach mal. Ich weiß es ist schwer zu ertragen aber ich finde es auch ungerecht. Aber dafür haben wir ja damals unterschrieben.


Mitglied inaktiv

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:-) Du glaubst es eben einfach nicht :-) Solange er sich nicht NACHHALTIG gegen das Kindeswohl verhält, wirst Du keinem Richter der Welt klarmachen können, warum es das Kindeswohl FÖRDERT, wenn Du alleine die elterliche Sorge ausübst. Nur weil es für Dich einfacher und bequemer ist, seine Untershrift nicht (ständig!?) einzuholen wird da nicht reichen... Das hat nämlich mit dem Kind nichts zu tun. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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maja, du bist SOWAS von verbohrt, egoistisch und uneinsichtig, das tut schon weh! Fertig gemacht hat dich NIEMAND im AE aber selbst das glaubst du wahrschl. nicht. Außerdem dachte ich, du willst zu deinem Anwalt gehen und warst dir so sicher? Warum fragst du jetzt hier tausendmal nach... Egal, ich reg mich schon wieder auf und wollte es doch sein lassen. Sorry für die Einmischung Frau Bader aber ich hoffe, Sie können es maja vielleicht mal begreiflich machen. LG Heike


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