Frage: Neuermittlung Kindesunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, folgender Sachverhalt: Es existieren JA-Urkunden für die KU meiner beiden Kinder. KV bezahlt den titulierten Betrag. Kind 1 hat nun eine Ausbildung begonnen (noch nicht volljährig). Dadurch musste ich den KU vom JA neu ermitteln lassen (gleich für Kind 2 mit) Es liegen noch keine 2 Jahre zwischen beiden Unterhaltsermittlungen. Das JA hat mir zur Prüfung die Neuermittlung zugesandt. Ergebnis: 1 Stufe höher als bisher. Bei Kind 1 wurde die anteilige Ausbildungsvergütung abgezogen und dadurch ist der KU nun etwas geringer als bisher. Danach wurde festgestellt, dass die Neuberechnung nicht richtig ist. Eine Änderung des Titels ist noch nicht erfolgt. Nun meine Fragen: 1. Muss ich für Kind 1 einen evtl. zuviel gezahlten KU zurückzahlen? Ich habe ja noch keine neue richtige Berechnung vorliegen. 2. Oder gilt der neue Unterhalt erst ab Beurkundung der neuen Urkunde? Im Internet habe ich immer nur gefunden, dass zu hoch gezahlter Unterhalt nicht zurückgezahlt werden muss. Grund u.a. Entreicherung und/oder Vorliegen eines Titels. 3. Sollte der KU höher sein, als beurkundet, muss der KV für Kind 2 den Unterhalt nachzahlen? 4. Sollte der KU für Kind 2 bei der richtigen Berechnung niedriger sein als bisher, muss ich den zurückzahlen? Ich denke nein. Wieder Grund: Entreicherung/Titel 5. Darf eine Verrechnung der Unterhalte erfolgen? Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe und bin sehr dankbar, für die tolle Arbeit, die Sie hier leisten. Mit freundlichen Grüßen Schneck78

von Schneck78 am 03.10.2021, 17:31



Antwort auf: Neuermittlung Kindesunterhalt

Hallo, 1. Nein, Unterhalt gilt als verbraucht und muss nicht zurück gezahlt werden 2. Grds muss der Unterhalt neu tituliert werden. 3. JA, dann muss nachgezahlt werden 4. s. 1. 5. Nein, s. 1 Vielen Dank für das Kompliment. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2021



Antwort auf: Neuermittlung Kindesunterhalt

Nachdem ich das ein- oder andere Mal die Titel meiner Kinder anpassen lassen musste, habe ich gelernt: Der Titel gilt solange, bis er durch eine neuen Titel abgelöst wird bzw, ein Gerichtsbeschluss ergeht. Daraus sollte sich die Beantwortung einiger deiner Fragen ergeben. Dau noch: jedes Kind hat seinen EIGENEN Unterhaltsanspruch, die können also nicht gegengerechnet werden. Ich hatte ein wirklich gutes Jugendamt, habe aber trotzdem ebenso gelernt: Die Berechnungsgrundlage würde ICH immer nochmal überprüfen. Sind die Angaben des KV plausibel, hat er alle Einkommen angegeben bzw. sind die Abzüge i. O., etc. WICHTIG: Stelle sicher, dass der Titel der Kinder auch über das 18. LJ hinaus gilt!!! Sonst muss das Kind mit Schlag 18 J. den eigenen Vater ggf. auf Unterhalt verklagen (wenn da nach Anrechnung des vollen Kindergeldes und der Ausbíldungsvergütung noch was übrig bleibt). VG D

von desireekk am 03.10.2021, 18:23



Antwort auf: Neuermittlung Kindesunterhalt

Liebe Desiree, danke für Deine Antwort und die Tipps. Also wäre der best case: Der zuviel gezahlte KU muss nicht zurück gezahlt werden und den zu niedrigen KU muss der KV nachzahlen. Die Berechnung der Kindesunterhalte habe ich geprüft. :-) Wie kann ich den Titel über das 18 Lj. hinaus gelten lassen? Macht das das JA? Liebe Grüße

von Schneck78 am 03.10.2021, 19:04



Antwort auf: Neuermittlung Kindesunterhalt

Der KV muss nicht nachzahlen, solange er lt. dem dann jeweils gültigen Titel bezahlt.. Nochmal: ein Titel gilt, bis es einen neuen gibt. Die Dauer der Titels macht das JA wenn es die Titel ausstellt die der KV unterschreiben soll. Sag ihnen das gleich, bevor sie diese ausstellen. VG D

von desireekk am 04.10.2021, 02:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, folgende Situation: Ich lebe mit zwei Kindern von zwei Vätern in einer Wohnung. Elterngeld reicht bei meinem vorher verdientem geringen Einkommen nicht aus und ich bekomme Unterstützung von Jobcenter. Der Unterhalt für mein 3-Monate altes Baby und auch für mich (obwohl wir nicht verheiratet sind und nicht zusammen leben) wird j...


Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, Ich hoffe sie können mir weiter helfen... Der Kindsvater erzählt mir er braucht meine Verdienstbescheinigung bzw das was ich in dem Jahr verdient habe für seine Steuererklärung, damit er unser Kind bzw etwas dafür von seiner Steuer absetzen kann. Ich habe so etwas noch nie gehört. Wir sind weder verheiratet noch eine eingetragen...


Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Frau FAin Bader, ich habe eine kleine Tochter, drei Jahre alt. Seit ihrem 1 Lebensjahr bin ich Alleinerziehend gewesen, bis Januar diesen Jahres. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater hat sich nur um sie gekümmert, auch nie freiwillig Unterhalt für das Kind gezahlt. Nach der Trennung 2020 habe ich Unterhaltsvorschuss beim ...


Wer bekommt Kindesunterhalt

Hallo, mein ExPartner zahlt seit letztem Jahr nun Unterhalt für unseren knapp 17 jährigen Sohn. Dieser bekommt Taschengeld i. H. v. 70,00€ von seinen Großeltern + Zuwendungen von ca. 50-100€(mir, Oma, Vater..) monatlich. Nun sagt er, dass er es fair fände, wenn er was vom Unterhalt bekommt. Ist der Kindesunterhalt für ihn oder für mich, um ihn...


Wird mein Einkommen bei Kindesunterhalt eingerechnet?

Mein Partner und ich überlegen zu Heiraten. Nun stellt sich uns die Frage ob dann mein Einkommen auf seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind aus erster Beziehung mit angerechnet wird. Wir also mehr Unterhalt bezahlen müssen. Vielen Dank im Vorraus! Liebe Grüße Nicole


Kindesunterhalt mit Lohnpfändung jetzt anderer Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, Ich bin Mutter und habe für meinen Sohn 2019 einen Unterhaltstitel bei Gericht erwirkt. Nun ist es so, dass der Vater nach drei Jahren Unterhaltszahlungen über Lohnpfändung (!) den Job gewechselt hat. Er arbeitet seit 4 Monaten dort. Er sagt mir nicht wo er arbeitet. Er sagt mir nicht wieviel er jetzt verdient. Mein ...


Jugendamt berechnet seit über 3 Monaten den Kindesunterhalt nicht neu

Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für diese Möglichkeit in diesem Forum! Der Vater meines Kindes zahlt Unterhalt. Wir leben in Bayern. Ich habe nach 8 Jahren nun zum ersten Mal über eine Beistandschaft das Jugendamt gebeten eine Neuberechnung des Unterhaltes zu veranlassen, da der KV mittlerweile über 3000€ mehr Gehalt bekommt. Die ...


Kindesunterhalt

Guten Tag, mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für unsere 3 Kinder. Er ist neu verheiratet, ich auch. Jetzt erwartet er ein Baby mit seiner Frau. Für das neue Kind kann er in der Düsseldorfer Tabelle herabgestuft werden. Da die Frau in Elternzeit gehen wird, meint er er könne noch eine Stufe herabgestuft werden, weil er ihr gegenüber auch unterhal...


Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Guten Tag Frau Bader,    Ich bin seit 15 Jahren selbständig und leiste Kindesunterhalt (Mindestsatz) an meinen Ex Mann, wo unsere Tochter aktuell lebt.  Jetzt ist aktuell mein Auftraggeber weggefallen und ich musste Schulden zur Überbrückung meines eigenen Lebensunterhaltes und den meiner anderen Tochter (4 Jahre) aufnehmen sowie um meine...


Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader,  Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie.  Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist.  Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu ...