Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job in EZ

Frage: Neuer Job in EZ

JPP

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Guten Tag Frau Bader, Ich möchte nach meiner EZ einen neuen Job anfangen. Das Gespräch mit dem neuen AG findet in 2 Wochen statt und kurz danach werde ich erfahren, ob ich angestellt werde oder nicht (würde entsprechend erst in 2020 anfangen), der Vertrag wird aber schon vorher unterschrieben. Nun meine Frage: wann muss ich meinem aktuellen AG darüber informieren? Ich würde am liebsten erst gegen Herbst direkt eine Kündigung per Post schicken, dass ich zum 31.12. kündige. Muss ich dabei noch etwas beachten? Muss ich ihn direkt informieren, dass ich im Anschluss neuen Job habe? Der neue Vertrag würde entsprechend ab 2020 laufen. Für eine kurze Info darüber, was ich außer fristgemäßen Kündigung beachten soll, wäre ich Ihnen sehr dankbar! VG JPP


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie schreiben leider nicht, wann Ihre Elternzeit endet. Wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ansonsten gilt die vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfrist. Liebe Grüße NB


mellomania

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ich würde gar nicht kündigen! du darfst in der EZ bis zu 30 h woanders arbeiten mit vorheriger!!!! zustimmung des aktuellen AG. nimm den neuen job an, schau erstmal wie es läuft, probezeit etc durchmachen und wenn du wirklich bleiben willst, DANN erst kündigen. auf die paar monate kommt es nicht an. wenn der neue job mist ist, die kollegen sich als komisch rausstellen, der chef ein kauz ist und du schon gekündigt hast, dann stehst du ohne gar nix da. ich habe es auch so gemacht, erst probezeit fertig und dann gekündigt. war für mich der sicherste weg. ansonsten wenn du doch kündigen möchtest musst du die kündigungsfrist einhalten, die vertraglich vereinbart ist.


KielSprotte

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@mellomania ich glaube, du hast einen Denkfehler. Sie schreibt doch, dass sie nach der EZ einen neuen Job anfangen will (also statt beim alten AG wieder anzufangen). @JPP: Du hast ein Sonderkündigungsrecht während der EZ. Kannst also ganz entspannt abwarten und dann mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Was du danach machst, geht deinen jetzigen AG nichts an.


mellomania

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wenn noch EZ übrig ist würde ich das dranhägen. aber du hast recht, wenns nach der EZ ist braucht sie das Einv. des AG nicht


Mitglied inaktiv

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Ich muss mich doch sehr wundern. Macht man sowas? Erst mal schaun obs woanders taugt ... Moralisch verwerflich Ich würd dich SOFORT rauswerfen!


JPP

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Hallo! Danke für die Antworten! Und @Kravallie, Danke für den Rauswurf. Aber ich würde da wohl nicht weggehen wollen, wenn man mich da gut behandeln würde, meinst du nicht? Ich würde gerne erfahren, was du machen würdest, wenn du während der SS diskriminiert und danach ignoriert worden wärst. Und danach deine sämtliche Anträge auf Teilzeit angelehnt worden wären, ohne mit dir zu reden etc. Also bitte, sei mal so nett und spreche nicht einfach irgendwas,ohne die Situation der anderen zu kennen. Wäre das alles nicht gewesen, würde man wohl kaum sich einen neuen Job suchen und sich mit einem kleinem Baby hinsetzen und Bewerbungen schreiben. Aber danke für deine persönliche Meinung, es war schön sie zu erfahren. Ich persönlich halte es auch verwerflich, über andere zu urteilen, ohne deren Situation zu kennen. Also sind wir quitt. ;)


mellomania

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sich den job den man hat zu halten, in ez woanders zu schauen ob es passt und dann kündigen? ich hätte gar nicht in den alten job zurückgehen können da die arbeitszeiten nicht passten und habe mir dann einen job gesucht, der hier zu hause drei minuten weg ist und ich perfekte zeiten habe. als die probezeit durch war habe ich den alten job gekündigt. was daran verwerflich ist, erkläre mir bitte.


Mitglied inaktiv

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Hast du meinen betreff nicht gelesen? Heisst du mellomania?


mellomania

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du möchtest ja NACH der EZ einen neuen job anfangen aber noch IN der Elternzeit den vertrag unterschreiben. ich würde sagen, dass du den AG überhaupt nicht informieren musst, da der arbeitsbeginn ja NACH der EZ ist. und nach dem was du schriebst kann ich deine beweggründe verstehen. bei mir ging es ja nur darum, dass ich mich nicht so verbiegen wollte. hätte ich keien neuen job gefunden wäre ich zurück :-)


JPP

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort! Mir geht tatsächlich nicht um die Frist, diese kann ich selber berechnen. Mir geht es um andere Formalitäten, die ich ggf. dabei beachten soll. Zb.dass ich einen neuen Vertrag habe etc. Den neuen Job will ich aber erst nach der Kündigung beginnen. Muss ich den Chef ggf. trotz dem informieren? Vielen Dank


luvi

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Stelle die Frage noch mal neu. Frau Bader liest die Nachfragen nicht mehr. LG luvi


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